80-Jähriger kassiert knapp sieben Jahre Freiheitsstrafe für seine Beutezüge!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich ist die Kriminalität älterer Menschen nicht unbedingt das, womit sich das Pflegerecht beschäftigt. Dennoch lässt mich ein aktueller Fall darüber nachdenken, mein Betätigungsfeld auf die Strafverteidigung älterer Menschen zu erweitern. Verschiedene Medien berichten über einen 80-jährigen Mann, der Anfang Juni vor dem Landgericht Konstanz zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden ist (Az. 4 KLs 20 Js 28631/15). Mehr lesen