Noch in der ersten Instanz wurden Schadensersatzansprüche abgelehnt. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil jedoch auf und sprach 93.000 Euro zu. Es ging um eine demente Patientin, die aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen wollte und dabei in die Tiefe stürzte. Mehr lesen
Keine Werbung: Kommende Woche werden Unterlagen zur Sozialwahl verschickt!
Vielen ist unbekannt, dass die gesetzliche Sozialversicherung kein „Staatsunternehmen“ ist, sondern von den Versicherten selbst verwaltet wird. Deswegen gibt es für die Beschlussgremien gesonderte Wahlen, die Sozialwahlen. Aktuell sind über 51 Millionen Rentenversicherte, Rentner und Ersatzkassen-Mitglieder zur Wahl aufgerufen. Sie entscheiden über die Zusammensetzung der wichtigen Beschlussgremien bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Ab Dienstag, dem 25. April, werden die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2017 verschickt. Mehr lesen
Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin: Ungleichheit zwischen ambulant und stationär abbauen
Derzeit erhalten Pflegebedürftige, wenn sie zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gepflegt werden, beispielsweise neben den Leistungen der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung die Behandlungspflege in voller Höhe ersetzt. Dagegen erhalten Bewohner von Pflegeheimen hier nur einen teilweisen Ersatz. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) erläuterte am Ostermontag, dass unabhängig von der Wahl der Wohnform zukünftig gleiche Leistungen gewährt werden sollen. Huml unterstrich: „Wir sollten darüber nachdenken, Leistungen vermehrt in Form von Budgets zu gewähren. Dann könnten Pflegedürftige sich ihre Pflege-Arrangements individuell zusammenstellen – und beispielsweise mehr Unterstützungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.“
Entlastungsbetrag kann für Kosten der Kurzzeitpflege verwendet werden!
Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Immer wieder ergeben Untersuchungen, dass viele Pflegebedürftige diese Gelder nicht abrufen. Der Betrag kann unter anderem für die Kurzzeitpflege verwendet werden, insbesondere für die dort anfallenden „Hotelkosten“. Selbst wenn die Kasse die Kurzzeitpflege übernimmt, so sind davon nicht die „Hotelkosten“ erfasst. Der Entlastungsbetrag springt ein (s. § 45b SGB XI). Der Entlastungsbetrag kann auch für die Tages- oder Nachtpflege verwendet werden, ebenso für die Leistungen ambulanter Pflegedienste (mit gewissen Einschränkungen) und für spezielle Unterstützungsangebote in den Bundesländern.
Heimbewohnerin stirbt an den Folgen eines Sturzes – Pflegekraft angeklagt!
In einer Berliner Pflegeeinrichtung wollte eine 28-jährige Pflegekraft eine ältere, halbseitig gelähmte Dame vom Rollstuhl ins Bett transferieren. Doch die Dame rutschte der Pflegekraft weg, verletzte sich und verstarb später an den Folgen. Wie Ärztezeitung online berichtet, wurde die Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) angeklagt. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob eine Dienstanweisung bestand, Pflegebedürftige immer nur zu zweit zu transferieren. Die gab es wohl erst nach dem Vorfall. Das Verfahren gegen die Pflegekraft wurde schließlich eingestellt. Mit der Auflage, 1000 Euro in sechs monatlichen Raten an die Berliner Tafel zu zahlen.
Frist für Kündigung in der Probezeit muss klar und deutlich formuliert werden!
Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zu Problemen kann es kommt, wenn im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist festgelegt ist. Insbesondere, wenn nicht deutlich wird, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass eine solch unklare Formulierung zu Lasten des Arbeitgebers geht (Urteil vom 23.3.2017, Az. 6 AZR 705/15). In dem aktuellen Fall durfte der Arbeitnehmer den Vertrag so verstehen, dass der Arbeitgeber schon während der Probezeit nur mit der vereinbarten längeren Frist kündigen konnte.