Vielen ist unbekannt, dass die gesetzliche Sozialversicherung kein „Staatsunternehmen“ ist, sondern von den Versicherten selbst verwaltet wird. Deswegen gibt es für die Beschlussgremien gesonderte Wahlen, die Sozialwahlen. Aktuell sind über 51 Millionen Rentenversicherte, Rentner und Ersatzkassen-Mitglieder zur Wahl aufgerufen. Sie entscheiden über die Zusammensetzung der wichtigen Beschlussgremien bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Ab Dienstag, dem 25. April, werden die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2017 verschickt.
Die gewählten Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkasse, wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Die Selbstverwalter werden alles sechs Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Die Selbstverwalter sind allein den Versicherten und Beitragszahlern verpflichtet und treffen viele Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Versicherten auswirken, z. B. zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Familienleistungen. Wer über die Zukunft unseres Gesundheitssystems mitbestimmen will, muss sich jetzt auf unserer Website www.sozialwahl.de informieren und wählen“, erklärte Christian Zahn, stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Wer sich über die Wahl informieren will, findet unter www.sozialwahl.de sowie auf den Internetseiten der einzelnen Träger aktuelle Informationen. Ein Austausch über die Sozialwahl findet im Internet auch bei Facebook und Twitter statt. Unter www.sozialwahl.de/facebook und www.sozialwahl.de/twitter kann sich jeder daran beteiligen.