Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) meint in einem aktuellen Beitrag: Ja! Durch die vertragliche Begründung eines Wohnsitzes erhielten die Bewohner ein Besitzrecht an dem Wohnraum. Damit verbunden sei das Hausrecht und somit die Entscheidungsbefugnis darüber, wer das Zimmer betreten dürfe. Draus leite sich der Anspruch auf einen eigenen Zimmerschlüssel ab. Es sei mit modernen Schließmechanismen durchaus möglich, bei Gefahr im Verzug Zimmer auch von außen zu öffnen.
Urteil: Krankenschwester war scheinselbstständig
Das Sozialgericht Heilbronn hat bei einer Krankenschwester, die von einer Agentur als „freie Mitarbeiterin“ vermittelt worden war, auf Scheinselbstständigkeit erkannt. Und das, obwohl sie für verschiedene Krankenhäuser tätig war. Mehr lesen
Krankenhäuser müssen für Gebärdendolmetscher aufkommen
Soweit ein Gebärdendolmetscher für die Behandlung in einer Klinik notwendig ist, handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Hamburg (Az. S 48 KR 1082/14 ZVW) um eine „allgemeine Krankenhausleistung“. Die durchschnittlichen Kosten hierfür seien bei der Festsetzung der Fallpauschalen eingepreist worden. Daher müssen Krankenhäuser gehörlosen Patienten einen Gebärdendolmetscher stellen oder bezahlen.
Stiftung Warentest prüft Vermittlungsagenturen für Personal aus Osteuropa
Den Bedarf klären, Hilfe organisieren und auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, das sind die wesentlichen Aufgaben von Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte in der Pflege. Die Stiftung Warentest hat sich 13 bundesweit tätige Agenturen genauer angesehen. Dabei stand im Fokus, wie gut sie ihre Kernaufgaben erledigen, und auch, wie die Verträge gestaltet sind, die der Kunde abschließt. Kurz: Können sie die Weichen für eine gute Betreuung und Pflege stellen? Sie können – aber sie können auch noch Einiges verbessern. Mehr lesen
Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln
Ob Hörgerät, Gehhilfen oder Einlagen: Gesetzlich Krankenversicherte können künftig bei Hilfsmittel zwischen mehreren Artikeln wählen. Außerdem wird das Hilfsmittel-Verzeichnis aktualisiert. Dabei spielt die Qualität der Produkte künftig eine größere Rolle. Grundlage für diese Neuerungen ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Es ist seit 11. April in Kraft.
„Vereinigung der Pflegenden in Bayern“: Heute tritt Gesetz in Kraft
Am heutigen 1. Mai 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ errichtet wird. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) ermuntert alle Pflegekräfte zur Mitarbeit bei der neuen Vereinigung. Die Ministerin erläuterte: „Wir nutzen die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig, wie eine Umfrage im Jahr 2013 gezeigt hat. Dieser ‚bayerische Weg‘ kann auch Vorbild für andere Länder in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“ Bis zum Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten wird.