Soweit ein Gebärdendolmetscher für die Behandlung in einer Klinik notwendig ist, handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Hamburg (Az. S 48 KR 1082/14 ZVW) um eine „allgemeine Krankenhausleistung“. Die durchschnittlichen Kosten hierfür seien bei der Festsetzung der Fallpauschalen eingepreist worden. Daher müssen Krankenhäuser gehörlosen Patienten einen Gebärdendolmetscher stellen oder bezahlen.