Selbst wenn der Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellt und eine Mitarbeiterin von diesem aus ihrer Pause zurückkehrt, liegt kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung vor. Das hat, wie kürzlich bekannt geworden ist, das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 16.6.2015, Az. L 9 U 1534/14). Sowohl der Weg in die Pause als auch zurück sei eine rein private Angelegenheit. Das gelte auch für die Klägerin, die bei der Rückkehr aus dem Pausenraum auf der Treppe ausgerutscht war.
Unfallversicherungsrecht
Betriebsausflug: Was für den Versicherungsschutz wichtig ist
Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug. Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma oder – in einem Großbetrieb – der Abteilung offensteht. Ferner muss der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Mehr lesen
Unfall in der Mittagspause: Schutz durch Unfallversicherung?
Ein Arbeitnehmer hat in seiner Pause den Betrieb verlassen, um Mittagessen zu holen. Dabei hat er sich aufgrund eines Sturzes eine Halsmarkquetschung zugezogen und wollte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Diese lehnte jedoch ab, weil der Arbeitnehmer den Betrieb vor allem deswegen verlassen hatte, um Kleidung von der Reinigung abzuholen. Da der Arbeitnehmer das Gegenteil nicht beweisen konnte, hat das Hessische Landessozialgericht die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen.
Referenz: Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 24.3.2015, Az. L 3 U 225/10
Tochter holt Medikamente für pflegebedürftige Mutter: Versicherung muss bei Unfall zahlen!
Eine Tochter versorgt ihre Mutter und muss sie dabei von einem Sessel ins Bett transferieren. Als die Mutter wegen Schmerzen laut aufschreit, holt die Tochter zunächst ein schmerzstillendes Medikament. Dabei verunglückt sie auf der Treppe. Die Unfallversicherung will nicht für den Schaden aufkommen. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss sie aber (20.11.2014, Az. L 6 U 2398/14). Begründung: Auch wenn die Tochter an sich einer krankenpflegerischen Maßnahme nachgegangen ist (Medikament holen), so stand diese doch im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung (Hilfe beim Zu-Bett-Gehen). Und für diese muss die Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 Sozialgesetzbuch VII aufkommen.
Ehefrau leistet Sterbehilfe für ihren Mann: Unfallkasse muss dennoch Rente zahlen!
Eine Ehefrau leistete für ihren seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann Sterbehilfe. Strafrechtlich verfolgt wurde sie zwar nicht, aber die Unfallkasse verweigerte ihr dennoch die beantragte Hinterbliebenenrente. Die Kasse berief sich auf eine Vorschrift, nach der Personen, die den Tod eines anderen herbeiführen, keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das Bundessozialgericht sah diese Regelung aber nicht als hinderlich an und sprach der Frau, wie bereits die unteren Instanzen, die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Mehr lesen
Urteil: Pflegender Sohn ist unfallversichert
Ein Sohn pflegt seinen Vater. Dabei erleidet er einen Unfall. Die kommunale Unfallversicherung aus Bayern will jedoch nicht zahlen, weil der Sohn die Pflege erwerbsmäßig übernommen habe. Begründung: Er erhält das Pflegegeld. Und er hatte den Hof des Vaters überschrieben bekommen und sich im Gegenzug zu dessen Pflege verpflichtet. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt in letzter Instanz jedoch die Pflege durch Angehörige. Die Pflege ist hier nicht als erwerbsmäßig anzusehen, die Unfallkasse muss zahlen (Urteil des BSG vom 27.6.2014, Az. B 2 U 9/13 R).