Vier Mitglieder des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch eingereicht. Dort ist das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe geregelt. Nun unterlagen sie mit ihrem Antrag. Insgesamt wögen die Nachteile bei Außervollzugsetzung der Vorschrift schwerer als die nachteiligen Folgen, die den Beschwerdeführern durch deren Weitergeltung entstehen. Über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Mehr lesen
Strafrecht
Informations- und Diskussionsforum zur Sterbehilfe
Netzdebatte ist das Debattenportal der Bundeszentrale für politische Bildung. Das Weblog erläutert Hintergründe zu aktuellen Themen und bietet einen Ort zum Diskutieren. Im aktuellen Schwerpunkt geht es um Lobbyismus. Davor widmete sich Netzdebatte dem Thema Sterbehilfe. Hintergrund ist die Debatte im Bundestag um ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. In dem Debattenportal geht es deswegen um Fragen wie: Was ist selbstbestimmtes Sterben? Wer entscheidet, welche Leiden ertragbar sind und welche nicht? Wie sieht ein würdevolles Lebensende aus? Und was heißt eigentlich „selbstbestimmt“?
Nachbesserung beim Hospizgesetz verlangt!
Gesundheits- und Sozialverbände sehen im Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung große Fortschritte, fordern aber Nachbesserungen in einigen wichtigen Punkten. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten die Sorge, dass schwer kranke und sterbende Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei der Versorgung benachteiligt werden könnten. Nötig sei auf jeden Fall mehr qualifiziertes Personal. Mehr Infos gibt bei heute im bundestag.
Sterbehilfe: Drei von vier Gesetzentwürfen verfassungswidrig?
Verschiedene Medien berichten über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Darin geht es um die momentan vier im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe. Das Gutachten hält drei von vier dieser Vorlagen für verfassungswidrig. Bei dem Entwurf, der zurzeit die meiste Zustimmung zu genießen scheint, wird ausreichende Bestimmtheit bemängelt. Es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe getroffen werden könne. Für den Entwurf, der einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen will, fehle dem Bund gar die Gesetzgebungskompetenz. Denn damit würde Standesrecht der Ärzte geändert und das dürften nur die Bundesländer.
EGMR: Kein Grundrecht auf assistierten Suizid!
Ein Mann aus Großbritannien war nach einem Schlaganfall bei vollem Bewusstsein aber fast völlig gelähmt. Da er selbst keinen Suizid begehen konnte, sollte seine Frau ihm dabei helfen. Das Problem: In Großbritannien ist assistierter Suizid für den Helfer strafbar. Der Rechtsstreit ging bis zum britischen Obersten Gerichtshof, nach einem Misserfolg dort zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter dort entschieden gestern (Beschluss vom 16.7.2015, Az. 2478/15): Ein Recht auf assistierten Suizid lasse sich aus der Europäischen Menschenrechtskommission nicht unmittelbar ableiten. Die Unterzeichner dieses Dokuments hätten einen weiten Spielraum, da es sich um eine sensible Frage handele, die in den einzelnen Staaten unterschiedlich gelöst würde. In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar.
Ab 9 Uhr: Debatte zur Sterbehilfe im Bundestag
Von 9 Uhr bis ca. 11:30 Uhr diskutiert der Bundestag über die bislang vorliegenden Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe. Über das Parlamentsfernsehen kann man die Debatte im Internet live mitverfolgen. Danach stehen die Beiträge in der Mediathek des Parlamentsfernsehens zur Verfügung und man kann die Diskussion auch noch später anschauen.