Fehler bei der Medikation: Krankenschwester zu Bewährungsstrafe verurteilt

RA Thorsten Siefarth - LogoWie aerzteblatt.de berichtet, wurde gestern eine 25jährige Krankenschwester vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässigen Totschlags zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Aufgrund eines Lesefehlers hatte die Pflegekraft ein falsches Medikament gegeben. Schlimmer noch: Sie hatte bereits Stunden vor der Medikamentengabe das Abgabeprotokoll ausgefüllt. Und damit einen wichtigen Kontrollmechanismus vereitelt.

Aufregung um Studie: Bundesweit rund 21.000 Patiententötungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoWelt.de (Anette Dowideit) berichtet von einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke. 5000 Ärzte, Kranken- und Altenpfleger waren befragt worden, ob sie innerhalb der vergangenen zwölf Monaten Tötungen von Patienten vorgenommen oder beobachtet hätten. Beihilfe zum Suizid wurde ausdrücklich nicht erfasst. Rund drei Prozent der Ärzte, fünf Prozent der Altenpfleger und 1,5 Prozent der Krankenpfleger haben dies bejaht. Hochgerechnet ergibt dies 21.000 Tötungsfälle. Dazu zählen Mord und Totschlag, aber auch Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). Die Studie ist heiß umstritten. Mehr dazu unter welt.de.

„Immerhin umbringen darf man sich“

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Fischer ist Vorsitzender Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei ZEIT ONLINE veröffentlicht er wöchentlich eine Kolumne. Die ist meist sehr bissig und wuchert nicht selten zu einem grandiosen Rundumschlag aus. Aktuell greift Thomas Fischer § 217 Strafgesetzbuch auf. Darin geht es um das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Er begründet, warum diese Regelung nicht überzeugt (übrigens wird sie gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft). Dabei erläutert er eingangs, zunächst fast schulbuchartig, die Formen der strafbaren und straffreien Sterbehilfe – und die Abgrenzungsschwierigkeiten. Sehr lesenswert!

Ostfriesland: 91-jährige Frau wegen Behilfe zur Entführung verurteilt

RA Thorsten Siefarth - LogoSPIEGEL ONLINE berichtet von einer 91-jährigen Frau, die bei der Entführung eines Reeders mitgeholfen hat. Sie wurde deswegen vom Landgericht Aurich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Es waren weitere Männer beteiligt. Drahtzieher soll der 67-jährige Sohn der nun verurteilten Frau gewesen sein.