Pflegekräfte als Zeugen: Gibt es jetzt eine Aussagepflicht bei der Polizei?

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang habe ich immer behauptet, Zeugen müssten gegenüber der Polizei nur Angaben zur Person (Namen, Geburtsdatum etc.), niemals zur Sache machen. Nun gilt seit ca. einem Jahr aber folgender Passus in § 163 Abs. 3 der Strafprozessordnung: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [gemeint ist die Polizei] zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt“. Doch Achtung: Eine Aussagepflicht besteht nur, wenn „ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt“. Und das ist eher selten der Fall. Also: Wollen Sie sich nicht überrumpeln lassen, so verlangen Sie von der Polizei zunächst einen Nachweis über den staatsanwaltschaftlichen Auftrag. Übrigens: Auch nach dem neuen Recht darf man Sie bei einer Aussageverweigerung (ob berechtigt oder unberechtigt) nicht einfach auf die Wache mitnehmen – oder gar einsperren. Sie haben also Zeit zum Überlegen. Außerdem haben Sie immer das Recht, einen Zeugenbeistand, also z. B. einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Bayern will Bekämpfungsmaßnahmen gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken

RA Thorsten Siefarth - LogoDer bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback wollen den Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken. Bei der Bayerischen Polizei sollen die Ermittlungen in jedem Polizeipräsidium bei einem Wirtschaftskommissariat konzentriert werden. Gemeinsam mit den seit 2014 bestehenden drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen Straftäter im Gesundheitswesen dadurch effektiver verfolgt werden. Durch die Konzentration bei der Polizei wird sich die Zahl der organisatorischen Ansprechpartner bei den Staatsanwaltschaften von 30 auf zehn reduzieren. Die Anzahl der polizeilichen Sachbearbeiter soll jedoch nicht verringert werden.

Pflegeunternehmen wird durchsucht: So verhalten Sie sich richtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Nachrichten über strafrechtliche Ermittlungen gegen Pflegedienste mehren sich. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (mdr) nun berichtet, wurden dieser Tage vierzehn Wohnungen und Büroräume eines Pflegeunternehmens im Großraum Halle durchsucht. Dabei wurden auch Akten beschlagnahmt. Der Pflegedienst soll über mehrere Jahre Leistungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht wie angegeben erbracht worden waren.

Stehen Polizei und womöglich auch noch die Staatsanwaltschaft auf der Matte, dann stehen stehen Pflegekräfte – und selbst Leitungskräfte – erst einmal ziemlich geschockt da. Noch schlimmer ist es, wenn auch Wohnungen von Pflegebedürftigen betroffen sind. Da heißt es zunächst einmal: Ruhe bewahren! Außerdem sollte man nicht sofort auf Konfrontation schalten. Durch Freundlichkeit und Kooperation erreichen Sie letztlich meist mehr. Wie verhalten Sie sich aber ganz konkret in einer solchen Situation? Welche Rechte haben Sie? Hier gibt es wichtige Tipps. Mehr lesen