Pflegekräfte als Zeugen: Gibt es jetzt eine Aussagepflicht bei der Polizei?

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang habe ich immer behauptet, Zeugen müssten gegenüber der Polizei nur Angaben zur Person (Namen, Geburtsdatum etc.), niemals zur Sache machen. Nun gilt seit ca. einem Jahr aber folgender Passus in § 163 Abs. 3 der Strafprozessordnung: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [gemeint ist die Polizei] zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt“. Doch Achtung: Eine Aussagepflicht besteht nur, wenn „ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt“. Und das ist eher selten der Fall. Also: Wollen Sie sich nicht überrumpeln lassen, so verlangen Sie von der Polizei zunächst einen Nachweis über den staatsanwaltschaftlichen Auftrag. Übrigens: Auch nach dem neuen Recht darf man Sie bei einer Aussageverweigerung (ob berechtigt oder unberechtigt) nicht einfach auf die Wache mitnehmen – oder gar einsperren. Sie haben also Zeit zum Überlegen. Außerdem haben Sie immer das Recht, einen Zeugenbeistand, also z. B. einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

2 Gedanken zu „Pflegekräfte als Zeugen: Gibt es jetzt eine Aussagepflicht bei der Polizei?

  • 26. Januar 2020 um 21:52 Uhr
    Permalink

    Ich habe gerade das Problem. Patient palli nach sturzereignis verstorben er wollte keinen Arzt nach dem Sturz. Kam zur grundpflege hin und habe ihn tot aufgefunden volles Chaos beide Chefs da und pfk wie verhalte ich mich wenn die Kripo doch kommt….

    Antwort
    • 27. Januar 2020 um 10:56 Uhr
      Permalink

      Vielen Dank für Ihre Frage! Diese kann ich an dieser Stelle seriöserweise nicht beantworten. Jedoch drei Tipps: 1. Für sich selbst einen ausführlichen „Schadensbericht“ schreiben (dient auch zur Erinnerung für später). 2. Beweise sichern (Zeugen, Fotos, Dokumente) 3. Bei Kontakt mit der Polizei nur Angaben zur Person machen, nicht zur Sache.

      Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert