EGMR: Kein Grundrecht auf assistierten Suizid!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann aus Großbritannien war nach einem Schlaganfall bei vollem Bewusstsein aber fast völlig gelähmt. Da er selbst keinen Suizid begehen konnte, sollte seine Frau ihm dabei helfen. Das Problem: In Großbritannien ist assistierter Suizid für den Helfer strafbar. Der Rechtsstreit ging bis zum britischen Obersten Gerichtshof, nach einem Misserfolg dort zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter dort entschieden gestern (Beschluss vom 16.7.2015, Az. 2478/15): Ein Recht auf assistierten Suizid lasse sich aus der Europäischen Menschenrechtskommission nicht unmittelbar ableiten. Die Unterzeichner dieses Dokuments hätten einen weiten Spielraum, da es sich um eine sensible Frage handele, die in den einzelnen Staaten unterschiedlich gelöst würde. In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar.

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