Kein Wohngruppenzuschlag bei fehlender Wählbarkeit des Pflegedienstes

RA Thorsten Siefarth - LogoBei dem sogenannten „Wohngruppenzuschlag“ nach § 38a SGB XI handelt es sich um eine zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Sozialgericht Mainz entschieden, dass Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen keinen Anspruch auf einen solchen Wohngruppenzuschlag haben, wenn die freie Wählbarkeit des Pflegedienstes in der Einrichtung tatsächlich eingeschränkt ist. Eine ambulante Versorgungsform im Sinne des § 38a SGB XI liege dann nicht vor. Mehr lesen →

Pflegestufen-Antrag: Jeder vierte wird abgelehnt!

RA Thorsten Siefarth - LogoJeder vierte Pflegestufen-Antrag wird laut einem Artikel der „Saarbrücker Zeitung“ vom 25. April abgelehnt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag sage aus, dass insgesamt 237.255 Anträge negativ beschieden worden sein. Seit 2005 habe sich die Zahl der Ablehnungen um ca. 20 Prozent erhöht. Auch die Anzahl der Widersprüche habe etwa in dem gleichen Maß zugenommen.

Werden Pflegenoten jetzt doch nicht ausgesetzt?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hatte am 1. April angekündigt, die Pflegenoten auszusetzen (s. mein Beitrag hier). Laut einer Meldung in der „Frankfurter Rundschau“ gibt es darüber nun aber Differenzen mit der SPD. Angeblich mache diese sich dafür stark, dass die Noten bis zur Schaffung eines neuen Bewertungssystems im Jahr 2018 erhalten bleiben sollen. Begründung: Das bisherige Notensystem sei immer noch besser als gar keine Bewertung.

Private Pflegeversicherung: Gutachten zur Pflegebedürftigkeit jetzt leichter angreifbar!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gutachten des von den Privatversicherern beauftragten Dienstleisters „MedicProof“ werden den MDK-Gutachten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichgestellt. Damit sind beide Gutachten auf die gleiche Art und Weise angreifbar. Die Sozialgerichte sind also nicht mehr an die „MedicProof“-Gutachten gebunden. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen →

Anspruch auf Pflegeberatung weitgehend unbekannt!

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder beantragen, haben seit 2009 einen Rechtsanspruch auf individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung. Allerdings ist dieser Anspruch knapp 60 Prozent der Deutschen unbekannt, wie eine repräsentative Bevölkerungsbefragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt. Nur 25 Prozent der Befragten gaben an, eine auf das Thema Pflege spezialisierte wohnortnahe Beratungsstelle zu kennen – nur acht Prozent kannten einen konkreten Pflegestützpunkt. Dabei wurden diese eigens dafür eingerichtet, eine wohnortnahe Beratung zu gewährleisten. Insgesamt weiß lediglich jeder fünfte Befragte, wie er bei einem familiären Pflegefall überhaupt vorgehen müsste.

Neues Präventionsgesetz bringt auch für die Pflege Neuerungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in erster Lesung. Das neue Gesetz soll die Grundlagen dafür stärken, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Prävention und Gesundheitsförderung soll insbesondere auch in stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden. Hierzu erhält die Soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Künftig soll, z.B. im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, auch eine Feststellung zum Beratungsbedarf bezüglich primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen zu erfolgen. In Pflegekursen, die die Pflegekassen kostenlos für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten, sollen präventive Aspekte mehr Bedeutung bekommen.