Anspruch auf Pflegeberatung weitgehend unbekannt!

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder beantragen, haben seit 2009 einen Rechtsanspruch auf individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung. Allerdings ist dieser Anspruch knapp 60 Prozent der Deutschen unbekannt, wie eine repräsentative Bevölkerungsbefragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt. Nur 25 Prozent der Befragten gaben an, eine auf das Thema Pflege spezialisierte wohnortnahe Beratungsstelle zu kennen – nur acht Prozent kannten einen konkreten Pflegestützpunkt. Dabei wurden diese eigens dafür eingerichtet, eine wohnortnahe Beratung zu gewährleisten. Insgesamt weiß lediglich jeder fünfte Befragte, wie er bei einem familiären Pflegefall überhaupt vorgehen müsste.