Deutliche Verbesserungen bei der Verordnung von Heilmitteln

Zwei Frauen auf Gymnastikbällen

RA Thorsten Siefarth - LogoGesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie oder Massagen. Zukünftig wird es durch die Änderung der Heilmittel-Richtline weniger kompliziert. Es wird nur noch ein Rezept pro Fall mit einer „orientierenden Behandlungsmenge“ geben. Damit entfallen Erst- und Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Wenn es medizinisch notwendig ist, dürfen Ärzte ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen verordnen. Patienten haben nach Rezeptausstellung nunmehr 28 Tage Zeit, bis zum Beginn der Behandlung (bisher 14 Tage). Es wird sogar möglich sein, die Behandlung länger als 14 Tage zu unterbrechen. Allerdings greifen die Änderungen erst ab Oktober 2020. Die Ärzte und Heilmittelerbringer sollen Zeit zur Anpassung bekommen.

Bundessozialgericht: Fußpflege meist keine Kassenleistung

Fußpflege beim Podologen

RA Thorsten Siefarth - LogoLediglich die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms ist als Kassenleistung anerkannt. So sieht es die Heilmittelrichtlinie vor. Immerhin läuft gerade ein Verfahren bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser entscheidet über eine Anpassung. So wird derzeit geprüft, ob auch andere Schädigungen, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind, erfasst werden sollen. Bislang steht eine Entscheidung aber noch aus. Deswegen hat das Bundessozialgericht die Klage einer Frau aus Westfalen abgewiesen (Urteil vom 17. Dezember 2019, Az. B 1 KR 18/19 R). Die Patientin leidet nicht unter einem diabetischen Fußsyndrom, sondern unter Wundheilungsstörungen im Bereich der Füße und einer chronischen Wunde an zwei Zehen. Die Frau muss die nichtärztliche Fußpflege beim Podologen also selbst bezahlen.

Urteil: Kasse muss bei „Weglauftendenz“ GPS-Notfalluhr bezahlen

Markierung von Orten auf symbolischer Karte

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sein kann. Zugrunde lag der Fall eines 19-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen. Er leidet an einem Down-Syndrom mit geistiger Behinderung und „Weglauftendenz“. Sein behandelnder Arzt beantragte bei der Krankenkasse eine GPS-Notfalluhr, die Alarm auslöst sobald er einen definierten Aufenthaltsbereich verlässt. Mehr lesen

Fettabsaugen und andere Leistungen: Urteile des Bundessozialgerichts zu „Genehmigungsturbo“

dicke frauen mit übergewicht

RA Thorsten Siefarth - LogoVor dem Bundessozialgericht in Kasel ging es gestern vor allem um Fettabsaugen, aber auch um Zahnerersatz und künstliche Befruchtung. Alle Fälle hatten eine Gemeinsamkeit: Die Kläger beriefen sich auf Fristversäumnisse der Kassen. Tatsächlich gibt es im fünften Sozialgesetzbuch (gesetzliche Krankenversicherung) einen Turbo, der Kassen zu einer zügigen Entscheidung verpflichtet. Vertrödeln sie diese Frist, dann müssen sie zahlen. Worauf dabei zu achten ist, das zeigen die aktuellen Urteile des höchsten deutschen Sozialgerichts. Mehr lesen