Gesetzentwurf will bessere Versorgung von Beatmungspatienten

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrere Medien berichten unter Berufung auf das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass Gesundheitsminister Spahn einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Zum einen will er die Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten verbessern. Betroffen sind schätzungsweise ca. 30.000 Patienten. Zum anderen soll das Gesetz Missbrauch verhindern. In der Vergangenheit hatten ambulante Pflegedienste heftigen Abrechnungsbetrug begangen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Intensivpflege (mit Beatmung) im häuslichen Rahmen zur Ausnahme werden. Die Qualitätsanforderungen sollen massiv steigen. Außerdem ist geplant, Krankenhäusern eine bessere Vergütung zu gewähren. Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, die Entwöhnung von Patienten zu fördern.

Missachten Pflegedienste Patientenverfügungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoTagesschau.de (Jochen Taßler und Lutz Polanz, WDR) berichtet über einen Test durch das ARD-Magazin Monitor: Auf die fingierte Anfrage eines Redakteurs hin waren fünf von sechs Pflegediensten bereit, dessen Vater aufzunehmen und zu beatmen. Und fast alle gaben sogar Tipps, wie man die Patientenverfügung umgehen könne. Denn in dieser stand, dass er keinesfalls künstlich beatmet werden wollte, wenn er etwa ins Wachkoma fiele. Dies sei u.a. ein Ergebnis von Fehlanreizen, da die ambulante Pflege von Beatmungspatienten weitaus besser vergütet werde als die stationäre Pflege. Den ganzen Bericht können Sie hier nachlesen.