Bestimmte Leistungen der Kassen können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien geregelt. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung. Die Richtlinien treten voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

Krankenkasse lehnt häusliche Krankenpflege ab: Diese Tipps helfen Ihnen!

Damit die medizinische Behandlung auch zu Hause gesichert ist, können Ärzte ihren Patienten häusliche Krankenpflege verordnen. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen übernehmen dann die notwendigen Maßnahmen. Zum Beispiel Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Kosten dafür zahlt die Krankenkasse. Aber nicht immer spielt die Kasse mit. Doch was können Sie tun, wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt? Diese Frage beantworte ich ein einem Rechtstipp auf anwalt.de.

Bundessozialgericht: Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept

Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind diese hohen Anforderungen erfüllt, so darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November entscheiden. Die Pressemitteilung gibt es hier

Urteil: Nicht jede Pille ist Medizin

Eine 50-jährige Frau wollte von ihrer Krankenkasse die Kosten für Daosin-Kapseln ersetzt haben. Sie könne ohne das Präparat fast keine Nahrung vertragen. Ihr fehle ein wichtiges Enzym zum Histaminabbau. Vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unterlag die Frau jedoch mit ihrer Klage (Urteil vom 23. Dezember 2021, Az. L 16 KR 113/21). Die Begründung des Gerichts: Es handele sich bei Daosin-Kapseln um ein Nahrungsergänzungsmittel. Diese seien jedoch – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die Kassen ausgeschlossen. Auf eine individuelle Einzelfallprüfung komme es nicht an. Es spiele deswegen auch keine Rolle, dass die Klägerin einen besonderen Bedarf habe oder dass ein Präparat teuer sei. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.