Heilmittelbehandlungen zukünftig auch per Video

Bisher können Heilmittelbehandlungen wie Sprach- und Ergotherapie – abgesehen von den zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen – ausschließlich in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten oder im häuslichen Umfeld stattfinden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag letzter Woche mit einer Änderung der Heilmittel-Richtlinien ermöglicht, dass Heilmittelleistungen zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden können. Welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel hierfür geeignet sind, sollen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

Urteil: Querschnittsgelähmter hat Anspruch auf Handbike

Ein Handbike ist eine elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung. Sie kann an einen Faltrollstuhl angekoppelt werden. Die Kasse wollte jedoch nur ein günstigeres Elektrobike genehmigen. Das Landessozialgericht Hessen spricht dem Mann jedoch das Handbike zu (Az. L 1 KR 65/20). Der Behinderungsausgleich sei nicht auf einen Basisausgleich beschränkt. Mit dem motorisierten Handbike sei es ihm möglich, Bordsteinkanten und andere Hindernisse zu überwinden. Auch könne er das Handbike ohne fremde Hilfe direkt an den Faltrollstuhl anbringen. Bei anderen von der Krankenkasse angebotenen Rollstuhlzughilfen sei er hingegen auf fremde Hilfe angewiesen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Urteil: Auch Blinde können Anspruch auf einen Elektrorollstuhl haben

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf (Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az. L 16 KR 423/20). Es sei inakzeptabel, den Mann auf die behelfsmäßige Fortbewegung mit dem bisherigen Rollstuhl zu verweisen. Sehbeeinträchtigungen seien kein genereller Grund, eine Verkehrstauglichkeit bei Elektrorollstühlen abzulehnen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Kasse muss für Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters zahlen

Es ging um die Versorgung in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Erbringt ein Pflegedienst dort Leistungen der häuslichen Krankenpflege, dann muss die Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen (§ 37 SGB V). Allerdings nicht für „einfachste Maßnahmen“. Das Sozialgericht Stuttgart hält die Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters jedoch nicht für eine „einfachste Maßnahme“ (Urteil vom 23. Juni 2021, Az. S 15 KR 636/20). Unter anderem deswegen, weil bei der Klägerin Entzündungen und symptombehaftete Harnwegsinfekte vorlagen. Also muss die Kasse den Pflegedienst bezahlen. Mehr Infos gibt es bei Juris.