Diätberatung bei seltenen Erkrankungen: Kasse muss jetzt Kosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1.1.2018 gehört die Ernährungstherapie und damit auch die Diätberatung bei Mukoviszidose und bestimmten seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen zu den verordnungsfähigen Heilmitteln. Zur Erbringung sind insbesondere Ärzte und staatlich geprüfte Diätassistenten befugt. Bisher kamen die Kassen lediglich im stationären Bereich für entsprechende Maßnahmen auf. Auch weiterhin können die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V die prophylaktische Ernährungsberatung ebenso wie Schulungsmaßnahmen nach § 43 SGB V bezuschussen.

Kasse muss „intelligentes Kniegelenk“ bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Genium-Kniegelenk ist ein „intelligentes Kniegelenk“, das eigenständig erkennt, wann Beugung notwendig ist und wann in Ruhestellung belastet werden muss. Es kostet mit 46.000 Euro deutlich mehr als das übliche C-Leg-Prothesensystem (28.000 Euro). Das Hessische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass die Kasse einem 82-Jährigen das teurere System bezahlen muss (Urteil vom 9.11.2017, Az. L 1 KR 211/15). Es biete wesentliche Vorteile insbesondere beim Übersteigen von Hindernissen, beim Stehen auf schrägem Untergrund sowie beim Treppensteigen. Die Genium-Prothese könne die Behinderung nahezu vollständig auszugleichen, der Kläger erreiche den höchsten Mobilitätsgrad vier (bei dem C-Leg nur zwei bis drei).

Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlung in der Türkei zahlen – aber nicht für Privatklinik

RA Thorsten Siefarth - LogoLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich in Deutschland zu erbringen. Der Leistungsanspruch ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten. Gesetzlich kann aber eine abweichende Regelung vorgesehen sein – so zum Beispiel bezüglich der Türkei. Nach einem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen stehen Versicherten medizinische Leistungen zu, soweit sie diese während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Türkei wegen ihres Gesundheitszustandes sofort benötigen. Allerdings richtet sich der Leistungsumfang nach türkischem Recht und umfasst regelmäßig keine Behandlungen in einer Privatklinik. So entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2017 (Az. L 8 KR 395/16).

Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse. Mehr lesen →

Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen: Aktualisiertes Positionsnummernverzeichnis

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat ein aktualisiertes Verzeichnis für die häusliche Krankenpflege und für Haushaltshilfen veröffentlicht. Auch das Positionsnummernverzeichnis für Heilmittelleistungen wurde aktualisiert. Sämtliche Verzeichnisse können auf der GKV-Datenaustausch-Site des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden.

Urteil: Wenn die Kasse schweigt … dann muss sie zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine gesetzliche Krankenkasse muss möglichst zügig, grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden. Kann sie die Frist nicht einhalten, so muss sie das dem Versicherten mitteilen. Tut sie das nicht, so gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V). In dem vom Bundessozialgericht gestern entschiedenen Fall (Az. B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R) wollte eine Frau – nach massiver Gewichtsabnahme – von der Kasse eine Hautstraffung bezahlt haben. Doch die Kasse hatte die Fristen versäumt. Also trat die Genehmigungsfiktion ein. Das kann die Kasse nicht zurücknehmen, haben die obersten Sozialrichter geurteilt. Noch dazu kann die Frau die Behandlung verlangen ohne sich diese erst auf eigene Kosten beschaffen zu müssen. Zwar könne eine Krankenkasse die Genehmigung zurücknehmen. Aber nur dann, wenn sie rechtswidrig sei, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt seien. Das war hier aber nicht der Fall.