Kasse muss „intelligentes Kniegelenk“ bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Genium-Kniegelenk ist ein „intelligentes Kniegelenk“, das eigenständig erkennt, wann Beugung notwendig ist und wann in Ruhestellung belastet werden muss. Es kostet mit 46.000 Euro deutlich mehr als das übliche C-Leg-Prothesensystem (28.000 Euro). Das Hessische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass die Kasse einem 82-Jährigen das teurere System bezahlen muss (Urteil vom 9.11.2017, Az. L 1 KR 211/15). Es biete wesentliche Vorteile insbesondere beim Übersteigen von Hindernissen, beim Stehen auf schrägem Untergrund sowie beim Treppensteigen. Die Genium-Prothese könne die Behinderung nahezu vollständig auszugleichen, der Kläger erreiche den höchsten Mobilitätsgrad vier (bei dem C-Leg nur zwei bis drei).

Kein Anspruch auf Teilprothese nach Fingeramputation

RA Thorsten Siefarth - LogoDie gesetzliche Krankenversicherung muss eine Finger-Teilprothese nur bezahlen, soweit dies zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich ist. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn sich die Prothese nur geringfügig auf das Bedienen des Computers sowie das optische Erscheinungsbild auswirkt. Dies entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Mehr lesen