Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse. Mehr lesen