Neue Podcast-Folge online: Leiharbeit in der Pflege

Der Bundesverband Pflegemanagement hat vor wenigen Tagen ein sehr kritisches Papier zu Leiharbeit in der Pflege veröffentlicht. Ich greife wichtige Kritikpunkte auf, weise aber auch auf die Vorteile hin. Anschließend erläutere ich die wichtigsten Rechtsfragen rund um die Leiharbeit in der Pflege. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es über jede Podcast-App. Die aktuelle Folge kann man immer auch auf dieser Webseite anhören.

Neue Podcast-Folge: Es geht um Abmahnungen

Um Abmahnungen ranken sich viele Fragen: Was ist der Unterschied zu einer Ermahnung? Wie häufig muss ein Arbeitgeber abmahnen? Gibt es einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte? Diese Fragen – und noch einige mehr – beantworte ich in der aktuellen Podcast-Folge. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es überall, wo es Podcasts gibt. Die aktuelle Folge kann man immer auch hier auf der Webseite anhören.

Neue Podcast-Folge online: Es geht um Raucherpausen

Viele Pflegekräfte rauchen. Und sie machen deswegen – mal mehr, mal weniger häufig – eine Raucherpause. Ist eine solche Pause aber überhaupt zulässig? Das Landesarbeitsgericht Thüringen musste diese Frage klären und dabei über eine Kündigung entscheiden. Ich erläutere dieses Urteil. Und auch alles Wichtige rund um die Raucherpausen. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es überall, wo es Podcasts gibt. Die aktuelle Folge kann man immer auch gleich hier auf der Webseite anhören.

Aktuelles Urteil: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen – Konsequenzen?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21): Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Es wird nun wild über die Konsequenzen diskutiert. So viel kann man schon jetzt sagen: Arbeitgeber sollten (noch) nicht tätig werden. Denn selbst wenn ein Verstoß gegen das ArbSchG vorliegt, so gibt es bislang keine Sanktionen. Man kann also erst einmal abwarten, was sich aus der Entscheidungsbegründung ergibt. Erst dann dürften die Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung klarer sein. Und schließlich wird auch der Gesetzgeber tätig werden. Doch das ist bislang noch nicht erfolgt. Obwohl eine Neuregelung schon seit dem Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (Az. C 55/18) in Planung ist.