Werden Bruchteile von Urlaubstagen auf- oder abgerundet?

RA Thorsten Siefarth - LogoBei der Berechnung des Urlaubs kann es zu Bruchteilen kommen. Da Urlaub aber immer in vollen Tagen zu gewähren ist, stellt sich die Frage: Sind die Bruchteile auf- oder abzurunden? Ganz grundsätzlich gilt: Ein Auf- oder Abrunden ist nur dann möglich, wenn für den jeweiligen Weg eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Einen Automatismus gibt es nicht. Die Rechtsgrundlage kann sich aus einem Gesetz, aber z.B. auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Eine gesetzliche Regelung gibt es beispielsweise für den Fall, dass nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Teilurlaub berechnet werden muss. Z.B. wenn ein neu eingestellter Arbeitnehmer vor Ablauf der Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. § 5 Abs. 2 BUrlG regelt, dass ein halber Tag oder mehr aufgerundet werden muss. Bei weniger Teilurlaub darf aber nicht abgerundet werden! Das sieht das Gesetz eben nicht vor. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsprechend von der Arbeit befreien oder den Bruchteil nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abgelten.

Endlich Urlaub: Diese Leistungen erhalten pflegende Angehörige, die verreisen wollen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegende Angehörige können bei der häuslichen Pflege entlastet werden, wenn sie in Urlaub fahren, krank sind oder an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich dann mit einem Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten für die Vertretung des pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege), teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Ein Zuschuss ist auch möglich, wenn sich der Pflegebedürftige vorübergehend in einer geeigneten Pflegeeinrichtung befindet oder mit dem pflegenden Angehörigen in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mitaufgenommen wird (Kurzzeitpflege). Mehr lesen

Gilt der Samstag als Werktag?

RA Thorsten Siefarth - LogoJa, grundsätzlich gilt der Samstag als Werktag. Darauf weist aktuell anwaltsauskunft.de hin. Werktag sei nicht mit „Arbeitstag“ gleichzusetzen, sondern als Gegensatz zu dem Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. So sieht beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 24 Tagen vor – allerdings bei einer 6-Tage-Woche. Also inklusive Samstag. Wer nur 5 Tage in der Woche arbeitet, der hat lediglich einen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr. Nur im Ausnahmefall gilt der Samstag einmal nicht als Werktag. So zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietverträgen. Am besten ist es jedoch, insbesondere auch bei Verkehrsschildern, davon auszugehen, dass der Samstag zu den Werktagen zählt.

Kein Ausgleich von überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging um Arbeitszeitkonten bei dem Universitätsklinikum Köln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dazu entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 9.5.2018, Az. BVerwG 8 C 13.17). Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Aus dem Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz ergebe sich, dass als Ausgleichstage nur Tage dienen könnten, an denen der Arbeitnehmer nicht schon wegen Urlaubsgewährung von der Arbeitspflicht freigestellt sei. Außerdem seien gesetzliche Feiertage keine Werktage und grundsätzlich beschäftigungsfrei.