Wenn der Arbeitgeber den Urlaub verhindert, dann verfällt er nicht

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist grundsätzlich möglich, den Jahresurlaub bis zum 31. März des Folgejahres zu übertragen. Danach geht er verloren (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Das trifft jedoch nicht zu, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht nimmt – und zwar aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat. Das hat aktuell der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 29.11.2017, Az. C-214/16, hier im Volltext). Arbeitnehmer können in diesem Fall ihren Urlaub unbegrenzt übertragen und – auch über viele Jahre hinweg – ansammeln.

Unterbrechung der Pflege – und trotzdem weiterhin Pflegegeld?

RA Thorsten Siefarth - LogoWer die Pflege eines Familienangehörigen übernommen hat, der kann dafür nicht immer zur Verfügung stehen. Entweder man braucht mal eine Auszeit. Oder muss ins Krankenhaus. Oder der Pflegebedürftige selbst muss in stationäre Behandlung. Während dieser Unterbrechung stellt sich die Frage: Gibt es in dieser Zeit weiterhin das Pflegegeld? Der Internetauftritt Pflege-durch-Angehörige klärt darüber in einem aktuellen Beitrag auf!

Urlaub für private Pflegeperson: Kasse muss Ersatzpflege bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Urlaubszeit hat begonnen. Auch Privatpersonen, die ihre Angehörigen pflegen, bräuchten dringend einmal eine Auszeit. Aber sie sehen dazu keine Möglichkeit, weil sie von der Pflege unabkömmlich sind. Viele wissen gar nicht, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für die pflegerische Versorgung bezahlen muss (sogenannte Verhinderungspflege). Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Es muss aber mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dies und weitere Erläuterungen gibt die Verbraucherzentrale gut verständlich in einem aktuellen Beitrag. Mit vielen Tipps!

Ambulante Kur auf Urlaub anzurechnen?

RA Thorsten Siefarth - LogoMaßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. So steht es in § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob das auch bei einer ambulanten Kur so ist. Mehr lesen