Erfolg für bayerische Träger bei der Kurzzeitpflege: Einheits-Personalschlüssel

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Pflegeeinrichtungen ist die wirtschaftliche Berechenbarkeit der Kurzzeitpflege schwierig. Insbesondere wenn der Pflegegrad nach einer Entlassung eines Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus erst Monate später feststeht. Wie der Branchendienst altenheim.net berichtet, hat die Landespflegesatzkommission in Bayern am 24.1.2017 dazu einen Beschluss gefasst. Mehr lesen

Seit Jahresbeginn greift das neue System bei der Pflegeversicherung: Interaktive Internetseite hilft!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade sowie das neue Begutachtungsverfahren. Auch die Leistungen wurden ausgebaut. Um den Überblick zu behalten, können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern. Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können.

 

Überleitungsbescheid der Kasse nicht korrekt? Unbedingt Widerspruch einlegen!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Zurzeit versenden die Kassen, wenn auch reichlich spät, die entsprechenden Überleitungsbescheide. Diese sollten unbedingt geprüft werden. Versicherte ohne eigeschränkte Alltagskompetenz vollziehen einen einfachen Stufensprung (z.B. von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2), Versicherte mit einer Bescheinigung der eingeschränkten Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung (z.B. Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3). Bei Fehlern muss unbedingt innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Neuer Pflegegrad: Umstellungsbescheide lassen auf sich warten

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch immer warten hunderttausende Pflegebedürftige auf die Bescheide ihrer Pflegekasse zur Einstufung in den neuen Pflegegrad. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin. Dessen Geschäftsführer Herbert Mauel erklärt dazu: „Trotz 14-monatiger Vorbereitungszeit gelingt es den Pflegekassen offenbar nicht, den pflegebedürftigen Menschen mitzuteilen, welche konkreten Auswirkungen die ab Januar wirkende Pflegereform tatsächlich hat.“ Er bemängelt, dass die pflegebedürftigen Menschen deswegen nicht erfahren würden, mit welcher finanziellen Leistung sie zu rechnen haben.