Eine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.
MDK
Prüfergebnisse des MDK werden freigegeben
Am Freitag wurde vom Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Darin ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Bislang sind die Ergebnisse auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet.
Medizinischer Dienst: Erklärfilm zur neuen Pflegebegutachtung
Im einem neuen Erklärfilm erfahren Pflegebedürftige und Angehörige, was sie ab Januar 2017 bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erwarten wird. Durch konkrete Beispiele zeigt der Film in nur drei Minuten, welche Änderungen durch das neue Begutachtungsverfahren eintreten werden und erklärt die Übergangsregelungen von den bisherigen drei Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade. Der Erklärfilm ist auf dem gemeinsamen Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung zu sehen.
Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste informieren mit neuem Webportal
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de will der MDK Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt mit vielen Infos rund um die Neuerungen versorgen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung
Zum 1. Januar 2017 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein weiterentwickeltes Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses wird in einer aktuellen Fachinformation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Die Broschüre richtet sich an das Fachpublikum und kann hier (pdf, 1 MB) heruntergeladen werden. Printexemplare stehen ab August 2016 zur Verfügung.
Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff genehmigt
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt es mit sich, dass die Begutachtung der Betroffenen in Zukunft anders ablaufen muss. Dazu gibt es eine Richtlinie (pdf, 1,92 MB), die vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen grundlegend überarbeitet wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nun gengehmigt. Auf deren Basis werden zukünftig die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind.