Urteil: Wohnungskündigung gegen Demenzkranken muss sorgfältig geprüft werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof hat gestern ein Räumungsurteil gegen einen demenziell erkrankten Mieter aufgehoben. Die Gerichte der unteren Instanzen hätten die gesundheitliche Situation des Mieters nicht sorgfältig genug geprüft, so die obersten Bundesrichter. Mehr lesen

Kopftuch-Urteil kann auch für Pflegeunternehmen gelten

RA Thorsten Siefarth - LogoZwei muslimischen Frauen aus Belgien und Frankreich war wegen des Tragens eines Kopftuches gekündigt worden. Das kann rechtmäßig sein, hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden (Az. C-157/15, C-188/15). Anwendbar ist die Entscheidung auch im Pflegebereich. Und sie erstreckt sich auch auf andere religiöse Symbole. Denn das Verbot hat nach dem Urteil nur dann Bestand, wenn es auf einer generellen (!) Regel beruht, die das Tragen jedweder politischer, philosophischer oder religiöser Zeichen unterschiedslos verbietet. Wer also ein Kopftuch verbietet, muss beispielsweise auch das Tragen eines Kreuzes untersagen. Das Urteil betrifft übrigens nur private Arbeitgeber, nicht dagegen kirchliche oder ihnen nahestehende (wie z.B. Pflegeunternehmen der Caritas oder der Diakonie).

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Bewohner den Heimvertrag kündigen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDiese Frage wird durch § 11 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes beantwortet. Es gibt zum einen die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung. Diese muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats erklärt werden – und zwar schriftlich. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem das Heim die Erhöhung des Entgelts verlangt. Außerdem darf man immer zwei Wochen nach Vertragsbeginn (und ohne Einhaltung einer Frist) kündigen. Schließlich gibt es noch die außerordentliche und fristlose Kündigung. Die ist dann möglich, wenn die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung nicht zumutbar ist. Z.B. weil gravierende Pflegefehler vorgefallen sind.

Wegen Härtefall: Vermieter darf 97-jährigen Mieterin nicht außerordentlich kündigen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine 97-jährige Frau hat zwei Wohnungen im gleichen Stock gemietet. In der einen wohnt sie selbst, in der anderen wohnt ihr (rechtlicher) Betreuer. Dieser pflegt die demenziell erkrankte Dame auch, ganztägig. In der Vergangenheit hatte sich der Betreuer grob beleidigend gegenüber dem Vermieter geäußert. Daraufhin kündigte dieser die beiden Wohnungen außerordentlich. In der zweiten Instanz wurde die Kündigung bestätigt. Zu Unrecht, wie heute der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. VIII ZR 73/16). Härtegründe wie eine drohende schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung oder Lebensgefahr können die Kündigung unwirksam machen. Selbst wenn der Mieter erhebliche Pflichtverletzungen begangen hat.

Arbeitszeitbetrug einer Pflegekraft: Aufhebungsvertrag wirksam?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes hatte falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht. Außerdem soll sie eigenmächtig die Touren geändert haben, um dadurch günstigere Arbeitspausen einlegen zu können. Bei einem Personalgespräch droht der Arbeitgeber ihr die Kündigung und eine Strafanzeige – wenn sie nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Sie hat das dann zwar gemacht, den Vertrag aber angefochten. Sie sei bedroht worden. Konnte sie damit vor Gericht durchkommen? Mehr lesen

Bewohnerin hat Schreienfälle: Pflegeheim darf ihr kündigen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kündigung eines Platzes in einem Pflegeheim ist für den Inhaber eine schwierige Angelegenheit. Es geht nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 12 Abs. 1 WBVG). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss aber anerkannt, dass ein solcher gegeben sein kann, wenn eine Bewohnerin unter ständigen Schreianfällen leidet und dadurch Mitbewohner einschüchtert, belästigt und verängstigt und auch Pflegekräfte völlig entnervt sind (Beschluss vom 22.7.2016, Az. 8 W 38/16).