Bewohnerin hat Schreienfälle: Pflegeheim darf ihr kündigen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kündigung eines Platzes in einem Pflegeheim ist für den Inhaber eine schwierige Angelegenheit. Es geht nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 12 Abs. 1 WBVG). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss aber anerkannt, dass ein solcher gegeben sein kann, wenn eine Bewohnerin unter ständigen Schreianfällen leidet und dadurch Mitbewohner einschüchtert, belästigt und verängstigt und auch Pflegekräfte völlig entnervt sind (Beschluss vom 22.7.2016, Az. 8 W 38/16).

Bewohnerin hat ständig Schreianfälle: Heim darf ihr kündigen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Heimbewohnerin hat ständig Schreianfälle. Die übrigen Bewohner fühlen sich durch das oftmals stundenlange laute Schreien eingeschüchtert, belästigt und auch verängstigt. Das Schreien ist auch dann zu hören, wenn die Bewohnerin in ihrem Zimmer ist. In allgemein zugänglichen Räumlichkeiten können sich Gruppen durch das Schreien teilweise nicht mehr aufhalten, sich unterhalten oder gemeinsame Aktionen unternehmen. Das Heim durfte der Bewohnerin deswegen nach § 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes aus wichtigem Grund kündigen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 22.7.2016, Az. 8 W 38/16).

Einseitige Erhöhung des Heimentgelts: Bundesgerichtshof kippt Vertragsklausel

RA Thorsten Siefarth - LogoBetreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt. Mehr lesen

Es kann einen Anspruch auf Tierhaltung im Heim geben!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit der Frage, ob es einen vertraglichen Anspruch auf Tierhaltung in einer Pflegeeinrichtung gibt. Ziemlich unproblematisch ist dies bei sogenannten „Käfigtieren“, also Vögel, Meerschweinchen und Co. Bei Katzen und Hunden muss dies im Einzelfall geprüft werden – und zwar auf Grundlage des abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrags. Vor allem dürfen andere Pflegebedürftige und das Personal nicht behindert werden. Die Versorgung der Tiere muss gesichert sein. Und auf die Hygiene ist zu achten. Der BIVA klärt in einem weiteren Beitrag auf, inwieweit der Beirat bei der Tierhaltung mitwirken, bzw. mitbestimmen darf.

Heimvertrag: Schuldbeitritt Dritter weiterhin kritisch

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken untersagt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (pdf) (2.7.2014, Az. 1 U 143/13) eine Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes einstehen sollen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Anbieter der Kurzzeitpflege. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Urteil: Nach dem Sterbetag kein Anspruch der Heime auf Fortzahlung des Entgelts

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ein Urteil der 1. Instanz bestätigt: Die Fortgeltungsklauseln in Heimverträgen bleiben weiterhin untersagt. Diese Klauseln erlauben es Heimen, nach dem Sterbetag des Bewohners für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen Kosten für Wohnraum und Investitionen zu verlangen. Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt. Mehr lesen