Urteil: Nach dem Sterbetag kein Anspruch der Heime auf Fortzahlung des Entgelts

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ein Urteil der 1. Instanz bestätigt: Die Fortgeltungsklauseln in Heimverträgen bleiben weiterhin untersagt. Diese Klauseln erlauben es Heimen, nach dem Sterbetag des Bewohners für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen Kosten für Wohnraum und Investitionen zu verlangen. Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt. Mehr lesen