Zur Begutachtung darf Betroffener Vertrauensperson mitnehmen

Wer in einem Sozialgerichtsverfahren ärztlich begutachtet werden soll, dem steht es frei, dazu eine Vertrauensperson mitzunehmen. Nur ausnahmsweise kann das Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnen, insbesondere wenn das für eine unverfälschte Beweiserhebung erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (27.10.2022, Az. B 9 SB 1/20 R). Mehr Infos gibt es in dem Terminsbericht des Gerichts.

Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung: Fast schon eine Revolution!

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RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich berichte ich hier nur über bereits verabschiedete Gesetze für die Pflege. Und über Rechtsprechung dazu. Selten über Gesetzesvorhaben, noch weniger über Gutachten zu Gesetzesvorhaben. Nun mache ich eine Ausnahme. Am Mittwoch hat der renommierte Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang das Gutachten „Pflegewelt ohne Sektoren“ vorgestellt. Bereits sein erstes, im Mai 2017 vorgelegtes, Gutachten hatte einen enormen Einfluss auf die Reformdiskussion. Nun folgt das zweite Werk, in Auftrag gegeben von der Initiative „Pro-Pflegereform“. Kernthese: Erst mit einem radikalen Abbau der Sektoren und der bürokratischen Zuordnung der Menschen in eine ambulante oder stationäre Welt kann der Paradigmenwechsel wirklich gelingen. Mehr lesen

So checken Sie das MDK-Gutachten zur Pflegebedürftigkeit!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung stellt, der muss in der Regel einen bestimmten Pflegegrad haben. Dazu erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten. Dessen Kern sind sechs Module, mit denen der Pflegegrad bestimmt wird. Da die Pflegekassen dieses Gutachten an die Versicherten übersenden müssen, können Sie dieses Gutachten überprüfen. Dabei hilft Ihnen die Begutachtungsrichtlinie (pdf, 0,8 MB). Darin werden ab Seite 39 die einzelnen Module erläutert. Gehen Sie anhand der dortigen Erläuterungen Modul für Modul durch. Bei der Ermittlung der Punkte helfen Ihnen die zahlreichen im Netz abrufbaren Pflegegrad-Rechner, z.B. hier: www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/.

Abgabe von Suizidmitteln: Gutachten widerspricht Urteil

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesverwaltungsgericht hatte im März letzten Jahres entschieden: Der Staat darf Zugang zu Suizidmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren. Nun hat der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio ein Gutachten (pdf, 0,6 MB) vorgelegt. Sein Ergebnis: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erweise sich als verfassungsrechtlich nicht haltbar. Es bestehe keine verfassungsrechtliche Schutzpflicht, dem Sterbewilligen die für den Freitod notwendigen Mittel zu verschaffen oder ihm dem Zugang zu ermöglichen. Außerdem liege kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Sterbewilligen vor, wenn der Staat den Erwerb von Suizidmitteln verweigere.

Urteil: Zahnmedizinische Begutachtung nur durch den MDK

RA Thorsten Siefarth - LogoIn zahnmedizinischen Behandlungsfällen steht es nicht im Belieben der gesetzlichen Krankenkassen, sich einen bestimmten Gutachter auszuwählen. Das Sozialgesetzbuch bestimmt, dass die Krankenkassen allein den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung beauftragen dürfen. Das hat das Landessozialgericht München in zwei Fällen entschieden (Urteile vom 27.6.2017, Az. L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16). In der einen Konstellation hat sich die die Kasse bei ihrer Ablehnung auf einen Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, in dem anderen Fall auf einen niedergelassenen Zahnarzt gestützt. Versäumt die Krankenkasse in solchen Fällen zudem die gesetzliche Entscheidungsfrist von drei Wochen, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Auf eine längere Entscheidungsfrist kann sich die Krankenkasse nicht berufen, wenn sie in rechtswidriger Weise nicht den MDK, sondern einen Gutachter der kassenzahnärztlichen Vereinigung beauftragt hat.

Begutachtungsfehler bei Unterbringung: Mann erhält 25.000 Euro Schmerzensgeld!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann aus dem Badischen wurde ca. zwei Monate untergebracht und zwangsweise medikamentös behandelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass die Ärzte bei der Begutachtung maßgebliche Standards missachtet haben. Damit lag keine ausreichende Beurteilungsgrundlage dafür vor, ob eine Eigen- oder Selbstgefährdung bestand. Dem Mann wurde wegen der rechtswidrigen Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Mehr lesen