Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden am Dienstag dem Begleitgremium übergeben. Einen Tag später – nach einem Kabinettsbeschluss – hat das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Mehr lesen
GKV-Spitzenverband
Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online
Ziel des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) war es, zeitnah mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zu starten und die in diesem Kontext vorliegenden Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Daher haben die drei Verbände mit Unterstützung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bereits im Sommer des vergangenen Jahres die Erarbeitung einer Implementierungsstrategie durch Elisabeth Beikirch in Auftrag gegeben. Pünktlich zum Start des Projektbüros des Pflegebeauftragten, welches die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland bei der Umsetzung einer neuen, „schlanken“ Pflegedokumentation unterstützen wird, stellen die drei Organisationen den Abschlussbericht zu der Implementierungsstrategie online zur Verfügung. Ab sofort kann dieser von den Homepages des GKV-SV, des bpa und der BAGFW heruntergeladen werden.
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Neuer Expertenstandard im Netz – aber noch nicht verbindlich!
Ende März 2014 wurde der Expertenstandard-Entwurf zur „Erhaltung Förderung der Mobilität“ im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Dieser ist nun im Netz und beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Der Entwurf wird seit Anfang des Jahres in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden. Das bedeutet: Erst dann, also wenn der Expertenstandard im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, ist er für alle Pflegedienste und –heime in Deutschland verbindlich!
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden weiter steigen!
Im Interview mit der „Berliner Zeitung“ prognostiziert die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Dr. Doris Pfeiffer, steigende Zusatzbeiträge. Verantwortlich dafür seien die von der Regierung angekündigten Reformvorhaben im Krankenhausbereich, ein Präventionsgesetz, höhere Ärztehonorare und eine bessere Palliativversorgung. Außerdem stiegen schon heute die Ausgaben der Krankenkassen schneller als ihre Einnahmen. „Noch gibt es bei Kassen und im Gesundheitsfonds erhebliche Rücklagen. Aber die werden schmelzen wie Schnee in der Sonne“, so Pfeiffer.
Ende 2016 werden die Zusatzbeiträge im Durchschnitt bereits über einem Prozent liegen, schätzt die GKV-Chefin. „Für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro sind das dann mehr als 30 Euro pro Monat für den Zusatzbeitrag, den die Versicherten ja per Gesetz alleine bezahlen müssen. Die aktuelle stabile Finanzlage darf für die Politik kein Freibrief sein, die Ausgaben ungehemmt steigen zu lassen.“
Kritisch äußerte sich Pfeiffer in diesem Zusammenhang zur angedachten Krankenhausreform. „Damit es zu Einsparungen kommt, müssen am Ende tatsächlich Kliniken geschlossen werden. Die vereinbarte Reform ist hier jedoch viel zu unverbindlich.“ Die Warnung vieler niedergelassener Ärzte vor massenhaften Praxisschließungen durch anstehende Reformen bezeichnete Pfeiffer als „kompletten Unsinn“. Zum einen ginge es nur um einen Aufkauf von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten. Zum anderen gebe es so viele Ausnahmen durch den Gesetzgeber, dass diese Regelung vermutlich kaum zum Tragen kommen würde. „Wir werden den Ärztemangel auf dem Land nur in den Griff bekommen, wenn wir die Überversorgung in den Städten abbauen.“ Das gelänge z. B. nach Meinung Pfeiffers, wenn niedergelassenen Ärzten das Recht, mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, nur noch auf Zeit vergeben wird.
Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 30.12.2014
Zum 25. Geburtstag: GKV-Spitzenverband erläutert Arzneimittel-Festbeträge
Arzneimittel sind seit jeher ein Leistungsbereich, in dem die gesetzliche Krankenversicherung besonders hohe Ausgaben zu verzeichnen hat. Die vor 25 Jahren eingeführten Festbeträge tragen dazu bei, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln dennoch dauerhaft finanzierbar bleibt. Die Einsparungen durch dieses Instrument belaufen sich inzwischen auf 6,9 Milliarden Euro jährlich. Die von der Pharmaindustrie damals beschworenen dunklen Zukunftsaussichten für die deutsche Arzneimittelversorgung und für den medizinischen Fortschritt blieben dagegen aus. Der Spitzenverband der Krankenkassen erläutert, was hinter den Festbeträgen steckt. Mehr lesen
Neue Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen vor. Diese sollen als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen usw. motivieren und aktivieren. Der GKV-Spitzenverbands hat am 19. August 2008 dazu „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Darin ist die notwendige Qualifikation der Zusatzkräfte geregelt. Diese Richtlinie wurden am 25. August 2008 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.