Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff rückt näher

RA Thorsten Siefarth - LogoZur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden am Dienstag dem Begleitgremium übergeben. Einen Tag später – nach einem Kabinettsbeschluss – hat das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Mehr lesen