Wie ist der aktuelle Stand bei den Expertenstandards?

Zurzeit werden einige Expertenstandards in der Pflege überarbeitet, bzw. gänzlich neu geschaffen. Hier der Überblick:

  1. Der Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen“ ist letzten Monat veröffentlicht worden.
  2. „Erhaltung und Förderung der Mobilität“: Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung dieses Expertenstandards werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden.
  3. Der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ wird derzeit aktualisiert. Mit einer Veröffentlichung ist Mitte 2015 zu rechnen.
  4. Ab Anfang 2016 beginnt das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) mit der Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema „Pflege von Menschen mit Demenz“.

Neuer Expertenstandard: Pflege von Menschen mit Demenz

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrere Internetquellen berichten, dass das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ab 2016 einen neuen Expertenstandard entwickeln will. Thema soll die „Pflege von Menschen mit Demenz“ in Krankenhäusern, Einrichtungen der stationären Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten sein.

Eine Expertenarbeitsgruppe sollen in enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP einen Entwurf des Expertenstandards entwickeln. Dieser soll auf einer Konsensus-Konferenz im März 2017 der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. Die wissenschaftliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe scheint noch unbesetzt. Man könne sich angeblich noch bis zum 31. Mai beim DNQP bewerben.

Neuer Expertenstandard im Netz – aber noch nicht verbindlich!

Ende März 2014 wurde der Expertenstandard-Entwurf zur „Erhaltung Förderung der Mobilität“ im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Dieser ist nun im Netz und beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Der Entwurf wird seit Anfang des Jahres in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden. Das bedeutet: Erst dann, also wenn der Expertenstandard im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, ist er für alle Pflegedienste und –heime in Deutschland verbindlich!

Urteil des Bundesgerichtshofs: Leitlinien sind noch keine Standards

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn sich Ärzte an Leitlinien halten, dann kann sie dies haftungsrechtlich entlasten. Allerdings gibt es keinen Automatismus. Die Ärztezeitung berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (pdf) vom 15.4.2014 (Az. VI ZR 382/12), in dem klargestellt wird, dass Leitlinien „nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden“ dürfen. Man müsse nicht die Leitlinien anderer Fachgebiete kennen oder künftige Leitlinien voraussehen. Diese Rechtsgrundsätze sind durchaus auf den Pflegebereich übertragbar: Leitlinien sind noch keine pflegerischen Expertenstandards.