Hospiz- und Palliativgesetz: Bundesrat will mehr Transparenz

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten. Sie setzen sich für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Außerdem würden die besonderen Belange von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt. Und die Länder fordern, alle drei Jahre eine Evaluierung vorzunehmen. In diesem Rhythmus soll geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungslandschaft auswirken.

Bundesrat will Schmerzpatienten den Zugang zu Cannabis erleichtern

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat hat am 08.05.2015 einer Verordnung (pdf) der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit soll der Missbrauch synthetischer Cannabis-ähnlicher Stoffe eingedämmt werden. In einer begleitenden Entschließung (pdf) bittet der Bundesrat die Bundesregierung aber auch, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um Schmerz- und Palliativpatienten den Zugang zu Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel zu ermöglichen.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Bundesrat kritisch zu geplantem Gesetz!

RA Thorsten Siefarth - LogoWie „beck-aktuell“ berichtet, hat der Bundesrat zu den Plänen der Bundesregierung kritisch angemerkt, dass der Gesetzentwurf zu mehr Ausgaben für die Länder und die Kommunen führen kann. Mit dem vorliegenden Entwurf will die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sorgen. Wichtigstes Element ist dabei der neue Rechtsanspruch auf (bezahlte) Familienpflegezeit. Außerdem habe da die Neuregelung Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Schließlich wird auch bemängelt, dass Beamte beim Pflegeunterstützungsgeld außen vor bleiben.

Bundesrat will Pflegereform ändern

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegereformgesetz der Bundesregierung sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein. Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab, wie aus einer Unterrichtung der Regierung hervorgeht. Mehr lesen