Urteil zu Weiterbildung: Arbeitnehmer muss Lehrgangskosten nicht zurückzahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin höchst interessantes Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 8.5.2017 (Az. 4 Ca 486/16). In einer Weiterbildungsvereinbarung stand geschrieben, dass der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zurückzahlen muss. Das Gericht urteilt jedoch: Wenn eine solche Regelungen den Arbeitnehmer zur Rückzahlung auch dann verpflichtet, wenn aus krankheitsbedingten Gründen die ausbildungsgemäße Beschäftigung nicht (mehr) möglich ist, dann benachteiligt das den Arbeitnehmer unangemessen. Somit ist eine solche Rückzahlungsklausel unwirksam. Nach diesem Urteil müssten Rückzahlungsvereinbarungen zukünftig ausdrücklich ausschließen, dass der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Kündigung zur Rückzahlung der Kosten verpflichtet ist. Nicht bekannt ist zurzeit, ob die Entscheidung aus Ulm rechtskräftig ist.

Gericht lehnt Adoption einer erwachsenen Pflegeperson ab

RA Thorsten Siefarth - LogoAktuell ist folgender Fall vor dem Amtsgericht Konstanz bekanntgeworden (Beschluss vom 10.5.2016, Az. 3 F 174/15): Ein 92-Jähriger wollte seine 40-jährige Pflegekraft adoptieren. Das Gericht hat das jedoch abgelehnt. Es komme darauf an, ob das Eltern-Kind-Verhältnis von der auf Dauer angelegten Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt sei (wie typischerweise bei leiblichen Eltern und ihren Kindern). Hier stand aber die finanzielle Absicherung der Pflegeperson im Vordergrund: Der pflegebedürftige Mann hatte die Pflegeperson als Erbin eingesetzt und man wollte durch die Adoption Erbschaftssteuer sparen. Außerdem habe die Bekanntschaft zwischen beiden gerade einmal acht Monate gedauert. Auch das entgeltliche Arbeitsverhältnis zwischen beiden sowie der geistige Zustand des Pflegebedürftigen sprächen gegen ein besonderes Näheverhältnis.

Sozialhilfe in Pflege-Wohngemeinschaften: Bis zu welcher Höhe wird die Miete übernommen?

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, müssen für die Unterkunft Miete zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, dann springt womöglich die Sozialhilfe ein – aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Das Problem: Im Vergleich zu einer normalen Wohnung sind die Mietkosten in Pflege-Wohngemeinschaften höher. Wie hoch darf die Miete aber maximal sein? Damit beschäftigt sich ein Beitrag auf der Webseite der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Der Fachverband stellt Material zur Verfügung, das als Arbeitshilfe für eigene Verhandlungen mit dem Sozialamt oder als Argumentationshilfe in einem Klageverfahren genutzt werden kann.

Pflege-Mindestlohn soll steigen

RA Thorsten Siefarth - LogoWie verschiedene Medien berichten, soll der Mindestlohn in der Pflege steigen. Zum 1. Januar 2018 soll er von derzeit 10,20 Euro auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise von 9,50 Euro auf 10,05 Euro (Osten) steigen. Bis 2020 soll er dann auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht werden. Grundlage sei ein Verordnungsentwurf von Arbeitsministerin Nahles, der am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll.

Update (20.7.2017): Die Erhöhung des Pflege-Mindestlohns wurde wie berichtet beschlossen („Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“). Allerdings bereits mit Wirkung ab 1. November 2017. Der Pflege-Mindestlohn gilt laut Regierung bundesweit, also auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gelte der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Cannabis als Medizin: Der MDK informiert

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit März 2017 gilt ein neues Gesetz. Es sieht vor, dass Cannabisarzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden dürfen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Auch das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde geändert: Die Kosten für Arzneimitteln auf Cannabisbasis können nun von den Kassen erstattet werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat dazu soeben ein Informationsblatt (pdf, 0,6 MB) herausgegeben.

Urlaub für private Pflegeperson: Kasse muss Ersatzpflege bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Urlaubszeit hat begonnen. Auch Privatpersonen, die ihre Angehörigen pflegen, bräuchten dringend einmal eine Auszeit. Aber sie sehen dazu keine Möglichkeit, weil sie von der Pflege unabkömmlich sind. Viele wissen gar nicht, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für die pflegerische Versorgung bezahlen muss (sogenannte Verhinderungspflege). Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Es muss aber mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dies und weitere Erläuterungen gibt die Verbraucherzentrale gut verständlich in einem aktuellen Beitrag. Mit vielen Tipps!