Cannabis als Medizin: Der MDK informiert

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit März 2017 gilt ein neues Gesetz. Es sieht vor, dass Cannabisarzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden dürfen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Auch das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde geändert: Die Kosten für Arzneimitteln auf Cannabisbasis können nun von den Kassen erstattet werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat dazu soeben ein Informationsblatt (pdf, 0,6 MB) herausgegeben.

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