Die Tochter einer Heimbewohnerin möchte bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen dabei sein. Das hat die Pflegeeinrichtung jedoch untersagt. Die Tochter, die auch Betreuerin für ihre Mutter ist, hat deswegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie ist der Auffassung, dass bei einer ambulanten Versorgung zu Hause auch niemand auf die Idee käme, den für den Pflegebedürftigen Handelnden während der Pflege aus dem Zimmer zu schicken. Unterstützt wird die Tochter von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Die Organisation berichtet auf ihrer Internetseite ausführlich über den Hintergrund.
DBfK startet Inforeihe zum Pflegeberufegesetz
Lange hat das Pflegeberufegesetz (PflBG) in der vergangenen Legislaturperiode gebraucht, bis es – als Kompromiss, der noch viele Fragen offen lässt – in diesem Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde. Wichtige Verordnungen für eine Umsetzung stehen allerdings aus, so zum Beispiel zur Finanzierung sowie zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gibt nun eine Inforeihe heraus, die das Gesetz erläutern, Wege zur Umsetzung aufzeigen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Ausbildungsträgern und Schulen darstellen wird. Der erste Teil ist nun erschienen (pdf, 0,4 MB).
Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlung in der Türkei zahlen – aber nicht für Privatklinik
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich in Deutschland zu erbringen. Der Leistungsanspruch ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten. Gesetzlich kann aber eine abweichende Regelung vorgesehen sein – so zum Beispiel bezüglich der Türkei. Nach einem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen stehen Versicherten medizinische Leistungen zu, soweit sie diese während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Türkei wegen ihres Gesundheitszustandes sofort benötigen. Allerdings richtet sich der Leistungsumfang nach türkischem Recht und umfasst regelmäßig keine Behandlungen in einer Privatklinik. So entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2017 (Az. L 8 KR 395/16).
Fachkraftquote abschaffen? Heftige Diskussion!
Bereits im August 2017 rüttelte Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, an der Fachkraftquote von 50 Prozent. Sein Vorschlag: Zehn Prozent der Fachkraftquote könne ersetzt werden durch mindestens zweijährig ausgebildete Pflegekräfte. Nun hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nachgelegt und damit eine heftige Diskussion ausgelöst. Dessen Präsident Bernd Meurer sagte vor einer Woche, „dass das derzeitige System von festen Fachkraftquoten nicht zu halten ist.“ Und weiter: „Jede gut ausgebildete und klug eingesetzte Hilfskraft unterstützt Pflegebedürftige besser als eine Fachkraft, die nicht da ist.“ Der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann legte vor wenigen Tagen nach. Er kritisiert: „50 Prozent Fachkräfte sind nicht wissenschaftlich fundiert, sondern eine rein politische ,Wohlfühlquote‘.“ Beckmann fordert eine ehrlichere Diskussion und verlangt, man solle Kritikern nicht unterstellen, sie wollten die Qualität absenken.
Krankenpfleger Niels H.: 106 getötete Patienten?
Am 28.2.2015 wurde Niels H. vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Krankenpfleger im Klinikum Delmenhorst unter anderem des zweifachen Mordes schuldig gemacht hatte. Seine Masche: Er verabreichte Medikamente, die bei den Patienten Herz-Kreislauf-Stillstände auslösten. Dann spielte sich der Krankenpfleger als Retter auf. Doch die Rettung gelang nicht immer … Im letzten Prozess hatte Niels H. bereits weitere Fälle gestanden. Daraufhin wurden weitere Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft geht nun laut Medienberichten von 106 getöteten Patienten aus.
Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse. Mehr lesen