Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nicht nach HIV-Erkrankung fragen

RA Thorsten Siefarth - LogoHeute ist Welt-AIDS-Tag. Bei diesem Thema stellt sich arbeitsrechtlich immer wieder die Frage: Darf sich ein Arbeitgeber beim Bewerber nach einer HIV-Erkrankung erkundigen? Grundsätzlich gilt: Fragen bei Bewerbungen sind immer dann zulässig, wenn sie einen Bezug zum Arbeitsplatz haben. Ist das nicht der Fall, dann darf der Bewerber sogar lügen. Mehr lesen

Urteil: „Team Wallraff“ undercover in Klinik – Film darf weiterhin gesendet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas „Team Wallraff“ hatte undercover in einer Wiesbadener Klinik des Helios-Konzerns gefilmt. Das Material wurde unter dem Titel „Katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern“ im Januar 2016 auf RTL gesendet. Damals hatte das Helios-Klinikum zwar Missstände eingeräumt, sich jedoch gegen die weitere Ausstrahlung gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Hamburger Landgericht hatte daraufhin am 23.6.2017 untersagt, das Filmmaterial weiter zu verbreiten. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil nunmehr aufgehoben (27.11.2018, Az. 7 U 100/17).

Ausschreibungen von Atemtherapiegeräten und Stomaversorgung geraten ins Stocken

RA Thorsten Siefarth - LogoAerzteblatt.de berichtet über zwei Urteile zur geplanten Ausschreibung der DAK-Gesundheit und der Barmer. Es geht um Atemtherapiegeräte und um die Stomaversorgung. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über derartige Ausschreibungen und hatte es den Kassen untersagt, Zuschläge zu vergeben. Die Kassen haben sich dagegen vor Gericht gewehrt. In einem Eilverfahren hat die DAK-Gesundheit vor dem Landessozialgericht Hamburg Recht bekommen (Beschluss vom 25.9.2018, Az. L 1 KR 34/18 KL ER). Die Barmer unterlag hingegen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 17.10.2018, Az. L 9 KR 73/18 KL). Qualitative Aspekte seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Wie es jetzt weitergeht ist noch offen. Aerzteblatt.de erläutert die Entscheidungen und Hintergründe.

BGH-Urteil: Private Krankenversicherung muss auch für Wartung von Hilfsmitteln zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoFür die Beinprothese eines Mannes, ein computergesteuertes Kniegelenk, war nach 24 Monaten eine Service-Inspektion fällig. Die Kosten in Höhe von knapp 1.700 Euro wollte die private Krankenversicherung aber nicht zahlen. Es handele sich laut Versicherung um keine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Der Bundesgerichtshof sah das anders (Urteil vom 7.11.2018, Az. IV ZR 14/17). Der Tarif des Mannes beinhalte „Kosten für technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen“. Das umfasse alle Kosten, „die er aufwenden muss, um das Hilfsmittel in einem technisch sicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten“. Also: Die Versicherung muss auch die Wartung bezahlen – und zwar dann, wenn sie „technisch geboten“ ist. Ob das hier der Fall war, muss jetzt noch das Landgericht Stuttgart klären.

Europäischer Gerichtshof: Kasse darf Kosten für Off-Label-Use eines Arzneimittels übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoWird ein Arzneimittel außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs hinaus genutzt, so spricht man von Off-Label-Use. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um Avastin. Dieses Arzneimittel ist ein Zytostatikum und wird vor allem bei der Krebsbehandlung eingesetzt. Konkret ging es aber um die Behandlung einer altersbedingten Makuladegeneration (Netzhautschaden). Der EuGH hat dazu entschieden (Urteil vom 21.11.2018, Az. C-29/17): Ein nationales Krankenversicherungssystem darf die Kosten von Arzneimitteln zum Off-Label-Use übernehmen. Allerdings muss das Arzneimittel weiterhin mit dem EU-Arzneimittelrecht in Einklang stehen. Mehr lesen

Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V: Was ist eine schwere Krankheit?

RA Thorsten Siefarth - LogoIch habe den ersten Fall von Unterstützungspflege auf dem Tisch. Diese gibt es seit dem 1. Januar 2016. Geregelt ist sie in § 37 Abs. 1a des Sozialgesetzbuchs V. Danach erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse dann Unterstützung zu Hause, wenn sie eine schwere Krankheit haben (oder bei einer akuten Verschlimmerung). Aber auch nur dann, wenn sie noch keinen Pflegegrad 2 oder höher haben. Unklar ist mir nach einigen Recherchen noch: Was ist eine schwere Krankheit? Leider gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Aber immerhin liefert ein Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkassen erste Anhaltspunkte. Mehr lesen