Urteil: Pflegehilfskräfte in Krankenhäusern haben keinen Anspruch auf Corona-Bonus

Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 23.04.2024, Az. 8 K 615/23). Die Begründung des Gerichts: § 26e Krankenhausgesetz regelt, dass die Auszahlung der Sonderzahlung nur an „Pflegefachkräfte“ zu erfolgen hat. Der Wortlaut sei eindeutig. Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belege, dass der Gesetzgeber nur Pflegefachkräfte erfassen wollte. Das Gericht hat zwar angemerkt, dass man sich eine gerechtere Ausgestaltung vorstellen könne. Allerdings dürfe der Gesetzgeber eine Bonuszahlung auf einen bestimmten Personenkreis beschränken.

Tochter wehrt sich erfolgreich gegen Abschaltung lebenserhaltender Maschinen

Arzt und Betreuer sind sich aufgrund einer Patientenverfügung einig: Eine 75-jährige Frau will die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen. Doch die Tochter der Patientin sieht das anders und wendet sich an das Betreuungsgericht. Dieses weist die Tochter allerdings mit einem einfachen Schreiben ab. Daraufhin wendet sie sich an das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht – wenige Stunden vor dem geplanten Abschalten der Maschinen. Das Gericht entscheidet schnell: Die Klinik muss die lebenserhaltenden Maßnahmen fortführen. Mehr lesen

Pflegegeld weitergeben: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Pflegegrad 2 vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Zahlt die Kasse dieses aus, so leiten Pflegebedürftige es häufig an private Pflegepersonen weiter. Doch dürfen Pflegebedürftige damit auch Personen beschenken, die gar keine Pflegeleistungen erbringen? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die das Pflegegeld von einem Pflegebedürftigen erhalten: Müssen sie es womöglich versteuern? Wird es gar bei Sozialleistungen und Unterhalt angerechnet? All diese Fragen beantwortet dieser Beitrag. Und zum Schluss gibt es noch einen wichtigen Praxistipp.

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Das wird sich 2024 für die Pflege ändern

Die Bundesregierung will im nächsten Jahr Reformen, die zu lange liegengeblieben sind, nachholen, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Etwa werden künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr investiert, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Außerdem soll die Digitalisierung mit dem E-Rezept vorangebracht werden. Nicht zuletzt sollen die Krankenhäuser im nächsten Jahr neu augestellt werden. Hier ein Überblick über die einzelnen Regelungen.

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Neue Podcast-Folge online: Ist ein Blick aufs Handy auch nach Feierabend Pflicht?

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil veröffentlicht, das ich in dieser Podcastfolge erläutere. Es ging um einen Notfallsanitäter, der sich geweigert hatte, nach Dienstschluss auf sein Handy zu schauen. Der Arbeitgeber hatte regelmäßig Kurznachrichten zu Dienstplanänderungen versandt. Diese hat der Mitarbeiter wegen seiner Weigerung zu spät oder gar nicht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht musste also die Frage beantworten, ob der Mitarbeiter verpflichtet war, auch nach Dienstschluss noch auf sein Handy zu schauen.

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es hier.

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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.

Link zum Buch

Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

Neue Podcast-Folge online: Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsschicht?

Eine Arbeitnehmerin bringt Zwillinge zur Welt. Da sie Alleinerziehende ist, fällt es ihr schwer, alles unter einen Hut zu bekommen. Um die Versorgung ihrer Kinder organisieren zu können, verlangt sie von ihrem Arbeitgeber, in einer bestimmten Schicht eingesetzt zu werden. Doch der spielt nicht mit. Deswegen musste das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Instanz entscheiden (Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 5 Sa 139/22). Ich erläutere das Urteil – und gebe wie immer Tipps für Arbeitnehmende und Arbeitgeber.

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

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Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.