14.663 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2014 begutachtet. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die kürzlich in Berlin vorgestellt wurde. Aus der Statistik ergibt sich auch, dass die höchste Quote von bestätigten Behandlungsfehlern in der Pflege am höchsten ist: 57,8 Prozent (von 590 Fällen). Mehr lesen
Urteil: Ergotherapeutin eines Seniorenheims darf der Urlaub nicht gekürzt werden
Eine Ergotherapeutin befand sich nach der Geburt ihres Sohnes in Elternzeit. Mitte Mai 2012 endete das Arbeitsverhältnis mit dem Seniorenheim. Vom Arbeitgeber wollte sie danach eine Abrechnung und Ausbezahlung (Abgeltung) des Urlaubs für die Jahre 2010 bis 2012. Doch dieser kürzte ihren Abgeltungsanspruch.
Zu Unrecht wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (Urteil vom 19. Mai 2015, Az. 9 AZR 725/13): Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Damit geben die obersten Bundesarbeitsrichter ihre bisherige Rechtsprechung auf.
Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Pflege-TÜV: viel Kritik!
Das aktuelle Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht von Gesundheitsexperten fragwürdig. Der sogenannte Pflege-TÜV spiegele die Wirklichkeit nur unzureichend wider, erklärten Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch im Bundestag und sprachen sich für Reformen aus. Mehr lesen
Vier MRSA-Fälle reichen nicht als Beweis!
Ein Patient, bei dem während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion auftritt, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Allein diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr zu Lasten des Krankenhauses. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 14.04.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Mehr lesen