NRW führt neue Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein

RA Thorsten Siefarth - LogoAlle in Nordrhein-Westfalen ambulant tätigen Pflege- und Betreuungsdienste sind ab sofort verpflichtet, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni 2016 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städten anzumelden. Ambulante Dienste mussten ihre Daten bisher nur den Pflegekassen vorlegen. Mehr lesen

Sozialgericht: OP-Schwester ist keine Selbstständige

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die OP-Schwester eines Klinikums in Rheinland-Pfalz als sozialversicherungspflichtig zu gelten hat. Obwohl sie aufgrund eines Dienstvertrages als „freie Mitarbeiterin“ für das Krankenhaus tätig wurde. Mehr lesen