Gesetzentwurf: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (pdf, 817 KB) „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt. Durch die Neuregelung soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Für andere Berufsgruppen gibt es bereits ähnliche Regelungen. Mehr lesen

Weisse Liste: Neue Auswertung des Pflege-TÜV

RA Thorsten Siefarth - LogoDie sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Deutschland haben in ihrer derzeitigen Form kaum Aussagekraft. Eine neue Auswertung der Ergebnisse aus dem „Pflege-TÜV“ soll Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparenter machen. Das unabhängige Vergleichsportal www.weisse-liste.de, ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, will mehr Orientierung bei der schwierigen Entscheidung für eine geeignete Pflegeeinrichtung bieten. Mehr lesen

Ambulante Pflegeverträge: Verbraucherzentralen wollen aufklären und Rechtsverstöße aufdecken

RA Thorsten Siefarth - LogoEntgelterhöhungen, Vertragsstrafen und Kündigung – Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen gibt es viele. Das Projekt „Markprüfung ambulante Pflegeverträge“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären und Rechtsverstöße aufzudecken. Mehr lesen

Rentnerin darf nicht von der Sozialhilfe in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ist bei Sozialhilfeempfängern für die Krankenbehandlung zuständig und kommt für die Kosten auf? Im zu entscheidenden Fall hatte das Sozialamt die laufende Hilfegewährung einer Rentnerin für einen Monat unterbrochen und dies zum Anlass genommen, die Rentnerin bei der AOK anzumelden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Stuttgart vor wenigen Tagen urteilte. Wer als Sozialhilfeempfänger Leistungen der Hilfe bei Krankheit vom Sozialamt erhält, kann nur unter engen Voraussetzungen vom Sozialamt in die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Die Rentnerin erhält weiterhin auf Kosten des Sozialamts Hilfeleistungen im Krankheitsfall. Mehr lesen