Arbeitszeugnis muss nicht zwingend vom Arbeitgeber unterschrieben werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Ärztin war dazu verurteilt worden, ein Zwischenzeugnis zu erstellen – was auch so geschah. Allerdings hatte sie nicht selbst, sondern der Sohn – in seiner Funktion als Personalleiter – das Dokument unterschrieben. Die Pflegekraft wehrte sich dagegen, wurde jedoch in zweiter Instanz von dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgewiesen (Beschluss vom 23.6.2016, Az. 1 Ta 68/16). Auch in kleineren Betrieben, hier in einer Arztpraxis mit nur wenigen Mitarbeitern, sei es nicht zu beanstanden, wenn der Personalleiter das Zeugnis unterschreibt. In einem solchen Fall müsse lediglich das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Unterzeichners angegeben werden.

Gesetzentwurf zu Forschung an Dementen: Expertenanhörung angesetzt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am Mittwoch in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Zugleich hat er aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Mehr lesen

Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste informieren mit neuem Webportal

RA Thorsten Siefarth - LogoAnfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de will der MDK Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt mit vielen Infos rund um die Neuerungen versorgen.

Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens: KRINKO aktualisiert Empfehlung

RA Thorsten Siefarth - LogoKnapp 16 Jahre war die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) alt. Nun hat das Gremium das Dokument zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (pdf, 0,6 MB) aktualisiert. Das RKI erinnert daran, dass die hygienische Händedesinfektion weltweit als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Prophylaxe nosokomialer Infektionen gilt.