Ehemann verweigert seiner pflegebedürftigen Ehefrau die Unterstützung: Sozialamt muss einspringen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer in Istanbul lebende Ehemann einer Pflegebedürftigen verweigerte seiner in Deutschland lebenden Ehefrau die finanzielle Unterstützung. Mittlerweile liefen Kosten für die pflegerische Versorgung auf. Nach dem Tod der Pflegebedürftigen wollte der Heimträger von der Stadt Karlsruhe den noch offenen Betrag ersetzt haben. Doch das Sozialamt weigerte sich. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Heilbronn nun entschieden hat. Mehr lesen

Höchstrichterlich genehmigt: Mann darf Hanf im Badezimmer anbauen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Hanf erteilen muss (Urteil vom 6.4.2016, Az. BVerwG 3 C 10.14). Der 52 Jahre alte Mann leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis. Eine Therapiealternative gibt es nicht. Zwar besitzt der Mann eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben. Es entstehen jedoch Kosten in Höhe von 1500 Euro, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Also baut der Mann Cannabis in seinem Badezimmer an. Die Richter aus Leipzig haben das BfArM nun verpflichtet, dies ausnahmsweise zu genehmigen.

Pflegekraft trägt Ehering: Kann Chef dazu zwingen, diesen zu brechen?

RA Thorsten Siefarth - LogoAuf Spiegel Online beantwortet Rechtsanwalt Jan Kielwein die Frage, ob der Chef eine Mitarbeiterin in einem Kindergarten dazu zwingen kann, den Ehering abzuziehen. Die Antwort lautet: Ja. Zumindest wenn es keine Alternativen gibt. Der Rechtsanwalt verweist auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie das Arbeitsschutzrecht. Einschlägig ist die Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“. Diese verbietet es aus hygienischen Gründen, während der Arbeit Ringe (auch Eheringe) zu tragen. Ein solches Verbot gilt auch in der Pflege. Der Ehering muss im Normalfall also runter. Und lässt sich der Ring nicht mehr abziehen, dann muss das gute Stück sogar aufgeschnitten werden.

Nicht ausreichend qualifiziertes Personal: Pflegedienst verliert Vergütungsanspruch

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Pflegedienst Mitarbeiter einsetzt, die nicht die im Pflegevertrag vereinbarte Qualifikation haben, dann verliert der Pflegedienst seinen Vergütungsanspruch. Und zwar auch dann, wenn die Arbeit der Pflegekräfte an sich in Ordnung war. Diese „streng formale Betrachtungsweise“ ist nach dem Leistungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein alter Hut. Nun hat aber der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 8.10.2015, Az. III ZR 93/15), dass dies auch dann gilt, wenn es sich um Privatzahler handelt, wenn also nicht die GKV zahlt, sondern der Pflegebedürftige selbst. An sich spielt sich ein solcher Fall dann nicht mehr im Sozialrecht, sondern im Zivilrecht ab. Der BGH sagt aber: Wurde in dem Pflegevertrag vereinbart, dass zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem die sozialrechtlichen Abrechnungsgrundsätze gelten, so schlägt das Sozialrecht quasi auf das Zivilrecht durch. Es gilt also auch hier: Bei minder qualifiziertem Personal geht der Vergütungsanspruch flöten.

Seit Jahresbeginn: Neue Förderrichtlinie in Bayern

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1.1.2016 ist in Bayern die neue „Förderrichtlinie Pflege“ (WoLeRaF) in Kraft. Darin geht es vor allem um die Förderung neuer ambulanter Wohngemeinschaften. Aber auch der demenzgerechte Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege wird unterstützt. Schließlich können Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege mit finanzieller Unterstützung rechnen. Insgesamt stehen im Jahr 2016 eineinhalb Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Infos (inkl. Fördervoraussetzungen, Ansprechpartner und Antragsvordrucken) gibt es beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Sozialhilfe für Bewohner einer Demenz-WG: Petition soll helfen

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Branchendienst Carekonkret kürzlich unter Berufung auf die Süddeutsche Zeitung meldet, hat das Altenservicezentrum Eching eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Darin geht es um demenziell erkrankte Senioren, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft betreut und versorgt werden. Die Senioren müssen dazu einen Eigenanteil entrichten. Wer das nicht kann, für den springt die Sozialhilfe ein. Das wäre an sich der Bezirk, dieser lehnt aber häufig ab und verweist auf das Landratsamt. Die Petition soll helfen, die Lage zu klären. Der Ausschuss für Soziales hat die Petition bereits diskutiert und zugelassen. Jetzt ist es zunächst an der Staatsregierung an der Reihe, die Übernahme der Kosten zu klären.