Mehrmalige Zuzahlung für Hilfsmittel ist zulässig

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrmalige Zuzahlungen für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind nach Angaben der Bundesregierung zulässig. Zum Leistungsanspruch der Versicherten zähle nicht nur das Produkt, sondern auch die damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen, wie etwa Anpassung, Erprobung, Wartung, Kontrollen, Reparatur oder Montage, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mehr lesen

Todesbescheinigungen fast alle fehlerhaft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Ende des Lebens wird ein Totenschein von einem Arzt ausgestellt. Doch dieser ist viel zu oft fehlerhaft. Von 10.000 Todesbescheinigungen sind lediglich 223 fehlerfrei, ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock. Die Wissenschaftler haben Todesbescheinigungen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock für den Zeitraum August 2012 bis Mai 2015 ausgewertet. Dabei stellten sie 3116 schwerwiegende und 35.736 leichte Fehler fest. Insgesamt wiesen 27 Prozent aller Scheine mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf. Spitzenreiter in der Negativliste der schweren Fehler ist eine nicht mögliche Kausalkette bei der Todesursache. Auf Platz zwei: Der Leichenschauarzt ist durch fehlende Angaben zu seiner Person nicht erreichbar. An dritter Stelle folgt das Fehlen des Vermerks von sicheren Todeszeichen. In der Studie kam zudem heraus, dass sich über 50 Prozent aller Ärzte mindestens vier leichte Fehler pro Todesbescheinigung leisteten.

44 Prozent der Antragsteller bleiben unter Pflegegrad 2

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste (MDK) haben für das erste Halbjahr 2017 neue Zahlen vorgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 536.000 Antragsteller erstmals auf Pflegeleistungen begutachtet. Bei 432.000 von ihnen haben die MDK einen der fünf Pflegegrade empfohlen. Im Vergleich zum alten System wurden insgesamt mehr Antragsteller als pflegebedürftig anerkannt und es wurden mehr Antragsteller in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft (6,4 Prozent). Allerdings bleiben immerhin 44,2 Prozent der Antragsteller unter Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige nur in einem sehr geringen Umfang an Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 erhielten 34,5 Prozent, Pflegegrad 3 wurde bei 14,9 Prozent festgestellt.

Urteil: Auch ein mit links geschriebenes Testament ist wirksam

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Testament wurde der Nachbar des Erblassers als Erbe eingesetzt. Ein zweites Testament ging anonym bei Gericht ein. Darin wurden die Geschwister bedacht. Doch welches Testament war nun gültig? Im Prozess stellte sich heraus, dass die erste letztwillige Verfügung mit der linken Hand geschrieben worden war. Hintergrund: Der todkranke Erblasser hatte kurz vor der Niederschrift eine Lähmung am rechten Arm erlitten. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln entscheiden (Beschluss vom 3.8.2017, Az. 2 Wx 149/17): Auch ein mit der linken Hand geschriebenes handschriftliches Testament ist gültig. Den Geschwistern erschien das Niedergeschrieben jedoch etwas zu regelmäßig. Nach Ansicht der Richter gibt es aber Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand durchaus ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen können. Das zweite Testament stellte sich im Prozess als Fälschung heraus. Also erhielt der Nachbar vom Gericht den begehrten Erbschein.