Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege: Darauf müssen Sie achten!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch nehmen will, der muss zunächst einen Pflegedienst beauftragen, dessen Rechnung bei der Kasse einreichen und den ausbezahlten Betrag dann an den Pflegedienst weiterleiten. Ganz ähnlich sieht es für den aus, der Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. Um diesen Bezahlvorgang abzukürzen, lassen sich ambulante Pflegedienste eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die Pflegedienste rechnen dann direkt mit den Kassen ab. Worauf bei einer solchen Abtretungserklärung zu achten ist, dass erklärt pflege-durch-angehörige.de in einem aktuellen Beitrag.

Neue Rahmenvereinbarung fördert Clownvisiten in Seniorenheimen

RA Thorsten Siefarth - LogoWie aerzteblatt.de berichtet, haben die Verbände der Betriebskrankenkassen (BKK) und der Verein Rote Nasen Deutschland e.V. eine Rahmenvereinbarung zur Prävention in Pflegeheimen unterzeichnet. Damit können Clowns künftig in Senioreneinrichtungen zum Einsatz kommen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Präventionsgesetz, das es Pflegekassen neuerdings ermöglicht, Projekte der Primärprävention zu unterstützen. Als erste Krankenkassen sind die BKK VBU und die BAHN BKK der Rahmenvereinbarung beigetreten.

Ärztliche Zwangsmaßnahme: Gerichte müssen „Überzeugungsversuch“ auch wirklich prüfen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme setzt voraus, dass zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Ein Beschluss des Amtsgerichts Dresden hatte sich dazu jedoch nur ganz allgemein geäußert. Das genügt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht (13.9.2017, XII ZB 185/17). Der Überzeugungsversuch muss in den Beschlüssen der Betreuungsgerichte vielmehr in nachprüfbarer Weise dargelegt werden. Das Landgericht, die zweite Instanz, hatte den Überzeugungsversuch gleich ganz unter den Tisch fallen lassen.

Entbürokratisierte Pflegedokumentation: Jetzt sind die Trägerverbände verantwortlich

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. November 2017 ist die Verantwortung für das Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung auf die Trägerverbände der Pflege auf Bundesebene übergegangen. Diese werden zukünftig das Ein-STEP-System, welches erfolgreich bereits in über der Hälfte der Pflegeeinrichtungen in Deutschland eingesetzt wird, gemeinsam steuern. Die Pflegebeauftragte sowie das Bundesgesundheitsministerium übernehmen die Schirmherrschaft. Die bisherige Projektleiterin und ehemalige Ombudsfrau für Bürokratieabbau, Elisabeth Beikirch, bleibt als Expertin und Beraterin für das Projekt erhalten. Unter www.ein-step.de werden weiterhin alle Informationen und Dokumente rund um die entbürokratisierte Pflegedokumentation zur Verfügung stehen. Dort sind auch die neuen Kontaktdaten zu finden.