Bereits im August 2017 rüttelte Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, an der Fachkraftquote von 50 Prozent. Sein Vorschlag: Zehn Prozent der Fachkraftquote könne ersetzt werden durch mindestens zweijährig ausgebildete Pflegekräfte. Nun hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nachgelegt und damit eine heftige Diskussion ausgelöst. Dessen Präsident Bernd Meurer sagte vor einer Woche, „dass das derzeitige System von festen Fachkraftquoten nicht zu halten ist.“ Und weiter: „Jede gut ausgebildete und klug eingesetzte Hilfskraft unterstützt Pflegebedürftige besser als eine Fachkraft, die nicht da ist.“ Der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann legte vor wenigen Tagen nach. Er kritisiert: „50 Prozent Fachkräfte sind nicht wissenschaftlich fundiert, sondern eine rein politische ,Wohlfühlquote‘.“ Beckmann fordert eine ehrlichere Diskussion und verlangt, man solle Kritikern nicht unterstellen, sie wollten die Qualität absenken.
Krankenpfleger Niels H.: 106 getötete Patienten?
Am 28.2.2015 wurde Niels H. vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Krankenpfleger im Klinikum Delmenhorst unter anderem des zweifachen Mordes schuldig gemacht hatte. Seine Masche: Er verabreichte Medikamente, die bei den Patienten Herz-Kreislauf-Stillstände auslösten. Dann spielte sich der Krankenpfleger als Retter auf. Doch die Rettung gelang nicht immer … Im letzten Prozess hatte Niels H. bereits weitere Fälle gestanden. Daraufhin wurden weitere Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft geht nun laut Medienberichten von 106 getöteten Patienten aus.
Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse. Mehr lesen
Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen: Aktualisiertes Positionsnummernverzeichnis
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat ein aktualisiertes Verzeichnis für die häusliche Krankenpflege und für Haushaltshilfen veröffentlicht. Auch das Positionsnummernverzeichnis für Heilmittelleistungen wurde aktualisiert. Sämtliche Verzeichnisse können auf der GKV-Datenaustausch-Site des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden.