Verwaltungsgericht Düsseldorf: Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, kann keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein. Sie fällt damit unter das strenge Regime des nordrhein-westfälischen Heimrechts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen

Verwaltungsgericht Cottbus: Eine Pflegefachkraft für 60 Bewohner reicht nicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Heimaufsicht hatte auf der auf der Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes einem Pflegeheim einige angebliche Mängel vorgeworfen. Es forderte die Einrichtung auf, sich dazu zu äußern. Die Pflegeeinrichtung zog daraufhin per Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Cottbus. Sie wehrte sich unter anderem gegen den Vorwurf der pflegerischen Unterversorgung. Doch in diesem Punkt gab das Gericht der Heimaufsicht Recht (Beschluss vom 22.11.2017, Az. VG 5 L 294/17). Es sei nicht notwendig, die pflegerische Unterversorgung mit Beispielen zu belegen. Denn es liege ganz offensichtlich eine Unterversorgung vor, wenn die nächtliche Versorgung von 50 bzw. 60 Bewohnern nur durch eine einzige Pflegefachkraft erfolge. Insbesondere wenn 20 Bewohner mit dem Pflegegrad 4 oder 5 nachts mindestens zweimal der Pflege bedürften.

Diakonie-Unternehmen geht auf weltlichen Erwerber über: Kirchliches Arbeitsrecht gilt weiter!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber, der dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche angeschlossen war, einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Es galten die entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese sollten in ihrer jeweils gültigen Fassung angewendet werden, insbesondere was Lohnerhöhungen anging. Ende 2013 wurde der Arbeitgeber von einem weltlichen Unternehmen übernommen. Dieses gehörte nicht der Diakonie an. Der Streit: Galten die dynamisch angepassten AVR ab 2014 dann auch im neuen Unternehmen? Ja, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.11.2017, Az. 6 AZR 683/16): Der Erwerber tritt in alle Rechtspositionen des Veräußerers ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) – und dann eben auch in die dynamisch einbezogenen AVR. Der Arbeitnehmer hat also Anspruch auf den durch die AVR erhöhten Lohn!

Aktuelles Urteil: Rückforderung von Schenkungen durch das Sozialamt

RA Thorsten Siefarth - LogoEnde 2012 wurde eine 84-jährige Frau pflegebedürftig. Für die Kosten sprang zum Teil das Sozialamt ein. Es forderte jedoch die Rückabwicklung von Beiträgen, die die Pflegebedürftige seit 1997 regelmäßig für die Lebensversicherung ihrer Töchter bezahlt hatte. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab nun dem Sozialamt Recht (Urteil vom 19.10.2017, Az. L 7 SO 1320/17). Dieses darf bei „Verarmung des Schenkers“ für die vergangenen zehn Jahre die Rückabwicklung von Schenkungen verlangen (§ 528 BGB, § 529 BGB). Das gilt auch dann, wenn es sich um vergleichsweise kleine, regelmäßig bezahlte Beträge handelt. Entscheidend ist, dass die Beiträge der Mutter als Schenkung an ihre Töchter zu werten waren.