Bislang haben in den Diakonischen Einrichtungen die sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen die Arbeitsbedingungen ausgehandelt. Dienstegeber und Dienstnehmer (Arbeitnehmer) haben darin gesessen und die Allgemeine Vertragsrichtlinien (AVR) verabschiedet. Knapp 200 Vertreter der Diakonie Hessen haben nun auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. November in Hanau beschlossen, sich für Tarifverträge zu öffnen. Interesse an diesem Modell haben mehrere Träger der Altenpflege. Für sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt werden. Allerdings sollen die zukünftigen Tarifverträge „kirchengemäß“ sein, Streik und Aussperrung sollen auch weiterhin ausgeschlossen, eine Schlichtung verbindlich sein.
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub verhindert, dann verfällt er nicht
Es ist grundsätzlich möglich, den Jahresurlaub bis zum 31. März des Folgejahres zu übertragen. Danach geht er verloren (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Das trifft jedoch nicht zu, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht nimmt – und zwar aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat. Das hat aktuell der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 29.11.2017, Az. C-214/16, hier im Volltext). Arbeitnehmer können in diesem Fall ihren Urlaub unbegrenzt übertragen und – auch über viele Jahre hinweg – ansammeln.
Was das Zeitschriftenlesen beim Arzt mit der Pflegestufe zu tun hat
Bis zum 1.1.2017 wurde bei der Pflegeeinstufung mitunter sehr heftig mit den Pflegekassen um Minuten gestritten. Denn es war der zeitliche Bedarf für Hilfestellungen zu ermitteln. Hier beispielhaft der Auszug aus einem Urteil. Es geht um die Hilfe, die eine Pflegebedürftige bei der Begleitung durch ihren Ehemann zum Arzt benötigt. Heutzutage ist das Problem beseitigt: Die neuen Pflegegrade werden nicht mehr über Zeitkorridore bestimmt. In etlichen Altfällen hingegen wird weiterhin sehr fleißig gerechnet … Mehr lesen
Kasse muss „intelligentes Kniegelenk“ bezahlen
Ein Genium-Kniegelenk ist ein „intelligentes Kniegelenk“, das eigenständig erkennt, wann Beugung notwendig ist und wann in Ruhestellung belastet werden muss. Es kostet mit 46.000 Euro deutlich mehr als das übliche C-Leg-Prothesensystem (28.000 Euro). Das Hessische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass die Kasse einem 82-Jährigen das teurere System bezahlen muss (Urteil vom 9.11.2017, Az. L 1 KR 211/15). Es biete wesentliche Vorteile insbesondere beim Übersteigen von Hindernissen, beim Stehen auf schrägem Untergrund sowie beim Treppensteigen. Die Genium-Prothese könne die Behinderung nahezu vollständig auszugleichen, der Kläger erreiche den höchsten Mobilitätsgrad vier (bei dem C-Leg nur zwei bis drei).