Begutachtung: 30 Prozent bekommen Pflegegrad 1

RA Thorsten Siefarth - LogoVon Januar bis Oktober 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,27 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren auf einen Pflegegrad hin begutachtet. Bei 1.098.839 Versicherten empfahlen die Gutachter einen der fünf Pflegegrade. Das sind 87,7 Prozent, 13,3 Prozent wurden als nicht pflegebedürftig eingestuft. Betrachtet man allein die Pflegegrade 1 bis 5, dann wurde bei 30 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 vergeben.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
30 % 43 % 19 % 6 % 2 %

 

Pflegemindestlohn: Sozialminister wollen Angleichung für Ost und West

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz des Bundes und der Länder (ASMK) getagt. Sie hat mehrheitlich beschlossen, die Mindestengelte in der Pflege in Ost- und West-Deutschland anzugleichen. Die Konferenz hat deswegen die Bundesregierung aufgefordert, alles dazu Notwendige in die Wege zu leiten. Kritik kommt von bpa-Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle. Er weist darauf hin, dass eine Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in einem acht Monate dauernden Prozess den Pflege-Mindestlohn ausgearbeitet hat. In diesen tarifähnlichen Prozess könnten die Minister gar nicht eingreifen. Außerdem werde der Pflegemindestlohn zurzeit schrittweise angepasst.

Diätberatung bei seltenen Erkrankungen: Kasse muss jetzt Kosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1.1.2018 gehört die Ernährungstherapie und damit auch die Diätberatung bei Mukoviszidose und bestimmten seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen zu den verordnungsfähigen Heilmitteln. Zur Erbringung sind insbesondere Ärzte und staatlich geprüfte Diätassistenten befugt. Bisher kamen die Kassen lediglich im stationären Bereich für entsprechende Maßnahmen auf. Auch weiterhin können die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V die prophylaktische Ernährungsberatung ebenso wie Schulungsmaßnahmen nach § 43 SGB V bezuschussen.

Sozialministerin: Beschäftigungsverbot in Pflegeeinrichtungen für Vorbestrafte

RA Thorsten Siefarth - LogoWie BibliomedPflege berichtet, setzt sich die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) für ein Beschäftigungsverbot von vorbestraften Personen in der Pflege ein. Sie forderte deshalb die Pflicht, in Pflegeunternehmen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu müssen. Allerdings sollte geprüft werden, welche Straftatbestände für die Pflege wirklich relevant seien und letztlich zu einem Beschäftigungsverbot führen sollten.