Muss Pflegegeld in die Unterhaltsberechnung einfließen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Eltern leben getrennt. Die gemeinsamen elfjährigen Zwillinge sind bei der Mutter, die gemeinsame vierzehnjährige Tochter beim Vater. Die Tochter verlangt von der Mutter Unterhalt. Diese erhält von der Pflegeversicherung für einen der beiden Zwillinge, der pflegebedürftig ist, Pflegegeld im höchsten Pflegegrad 5. Strittig war nun, ob dieses Pflegegeld in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden muss. Nein, teilt das Oberlandesgericht Stuttgart aktuell mit (Urteil vom 3.8.2017, Az. 16 UF 118/17). Das ginge nur im Mangelfall. Die verschärfte Haftung greife hier jedoch nicht, da mit dem Vater ein gut verdienender Verwandter zur Verfügung stehe.

„Männer an die Macht“ – Keine Diskriminierung!

RA Thorsten Siefarth - LogoStellen Sie sich vor, ein Pflegeunternehmen würde unter der Überschrift „Männer an die Macht“ gezielt nach männlichen Pflegekräften suchen. Das wäre doch eine Diskriminierung von Frauen!? Stimmt, sagt das Landesarbeitsgericht Köln in einer aktuellen Pressemitteilung unter Hinweis auf ein Urteil vom 18.5.2017 (Az. 7 Sa 913/16). Ein Autohaus hatte mit „Frauen an die Macht“ gezielt nach weiblichen Mitarbeiterinnen gesucht. Das Gericht hat die daraufhin erfolgte Klage eines männlichen Bewerbers jedoch abgewiesen. Begründung: Die Benachteiligung war ausnahmsweise gerechtfertigt, da das Autohaus in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich bislang nur Männer beschäftigt hatte. Diesem Zustand wollte der Arbeitgeber ein Ende bereiten. Das sei von § 8 AGG gedeckt. Für Pflegeunternehmen bedeutet das: Eine gezielte Suche nach Männern ist zwar diskriminierend, kann aber ausnahmsweise gerechtfertigt sein.

Blindenführhund geht auch mit Rollator

RA Thorsten Siefarth - LogoEine heute 73-jährige Frau hatte bei ihrer Krankenkasse einen Blindenführhund beantragt. Ein Gegenargument der Kasse: Sie könne wegen des Rollators den Hund nicht führen. Es kam zur Gerichtsverhandlung. Dabei machte das Gericht sogar einen Gehversuch auf dem Gerichtsflur. Ergebnis: Es ging sehr wohl – die Kasse muss zahlen (Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21.11.2017, Az. L 16/1 KR 371/15, Volltext (pdf, 0,3 MB)). Pikant: Die Richter erinnerten die Krankenkasse an ihre Pflicht zur humanen Krankenbehandlung. Diese hatte nämlich im Vorfeld bei der Hundeschule angerufen, um sie von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen und die Realisierung des Leistungsanspruchs zu behindern.

Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Geltendmachung von Pflegeheimkosten

RA Thorsten Siefarth - LogoSteuerpflichtige können Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings muss die sogenannte Haushaltsersparnis abgezogen werden. Denn der Pflegebedürftige hatte in seinem ehemaligen Haushalt Kosten, die er nicht steuerlich geltend machen konnte. Das muss auch nach dem Umzug in ein Pflegeheim so bleiben. In einem aktuellen Fall hatte das zuständige Finanzamt diese Haushaltsersparnis für jeden von zwei Ehegatten angesetzt. Wie der Bundesfinanzhof letzte Woche bekanntgegeben hat, wurde das von den obersten Bundesfinanzrichtern bestätigt (Urteil vom 4.10.2017, Az. VI R 22/16).